Grundsätzliches Einsichtsrecht der Betroffenen...

Teil 2: Kinderheim und Pfarrgemeinde
Es hat über ein Jahr gedauert, ehe ich aus dieser Richtung überhaupt eine Reaktion auf meine Anfrage feststellen konnte.

Im Kinderheim erklärte mir die jetzt dort tätige Leiterin, es gäbe keine Akten mehr. Als die seinerzeit dort tätigen Ordensschwestern das Haus verließen, haben sie alle Akten und Unterlagen mitgenommen. Auch die Akten der zu diesem Zeitpunkt dort lebenden Kinder habe sie mit abgeben müssen. Im Pfarrbüro bräuchte ich es erst gar nicht versuchen, da dort auf entsprechende Anfragen gar nicht reagiert würde.

Also fragte ich im Mutterhaus der Ordensschwestern nach. Von dort erhielt ich die Antwort, dass die Akten an das zuständige Erzbistum abgegeben wurden, da das Kinderheim aufgelöst worden sei. Weiter bezog man sich auf das Kirchenrecht.

Über ein Jahr hat es gedauert, ehe eine Reaktion aus der Pfarrgemeinde zu verzeichnen war, die auch heute noch Träger des durchaus nicht aufgelösten Kinderheimes ist. Es wird wohl niemanden verwundern, dass ich auch hier einen weiten Umweg über das zuständige Erzbistum und die Bischofskonferenz machen musste.

Es ist aber doch ein Unterschied auszumachen, ob sich jemand im Licht der Öffentlichkeit der Hilfe in Sachen Heimakten verschreibt, oder ob man sich mit ehemaligen Heimkindern direkt befassen muss. Meine Bemühungen liefen im Grunde ins Leere. Man könnte auch sagen, die dafür aufgebrachte Energie ist sozusagen in einem schwarzen Loch verschwunden. Zumindest konnte ich erfahren, dass noch Akten aus den Jahren 1892 bis 1925 existieren. Leider nicht mein Jahrgang.

Also bin ich dem Pfarrer der Kirchengemeinde auf die Nerven gegangen und schließlich erhielt ich tatsächlich Antwort. Es kam zu einem Gesprächstermin, in dem mir zuerst erklärt wurde, die Akten befänden sich im Archiv des Erzbistums. Da sich das Archiv der Pfarrgemeinde tatsächlich zur Ordnung und Sichtung dort befand, war die Aussage korrekt.

Wichtig war für mich noch zu erfahren, dass das es das von den Ordensschwestern angesprochene Kirchenrecht in der genannten Form gar nicht gibt. Erreichbar war für mich jedoch der Eintrag aus dem Taufbuch der Pfarrgemeinde. Dort standen wieder andere Daten zu meiner Person. Insgesamt komme ich jetzt auf

• 5 Vornamen
• 3 Nachnamen
• 2 Geburtsdaten
• 3 Geburtsorte
• 2 Paar Eltern

Nein, ich habe nichts vergessen. Das ist schon alles. Sollte Ihnen jetzt nur dazu einfallen, dass sich hier ein gewaltiger Fehler eingeschlichen hat, das wird wohl so sein.

Hier wäre dann mal der Punkt, wo ich Fragen weitergeben möchte, mit denen ich mich schon lange beschäftige. Ich besitze Zeugnisdokumente mit falschen Namen, ich hatte Ausweispapiere mit falschen Namen, Jahrzehnte existieren Datensätze, zu denen niemand eine Querauskunft angefordert hat. Der Datenschutz greift für Menschen, die es gar nicht gibt. Wie ist ein solches Chaos in Deutschland überhaupt möglich? Eine Antwort mit dem Begriff „Einzelfall“ kann ich nicht akzeptieren, denn ich bin nicht die einzige, die genau dieses Problem hat.

(Fortsetzung folgt)