Islands Bürger haben neue Verfassung ausgearbeitet

Nachdem das einst so reiche Island im Zuge der Finanzkrise wirtschaftlich in den Ruin getrieben wurde und die Bürger per Referendum abgelehnt hatten, für die Schulden der Privatbanken aufzukommen, haben sie im letzten Jahr ein Gremium zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung gewählt. 25 isländische Männer und Frauen haben Ende Juli 2011 den Verfassungsentwurf fertiggestellt. Das Parlament wird entscheiden, ob die neue Verfassung in Kraft tritt.

Das besondere an diesem Vorgang ist, dass unter den Gremiumsmitgliedern keine Politiker sein durften. Island hat scheinbar alles Vertrauen in die Politik verloren und daher „gewöhnliche Bürger“ über die Verfassung entscheiden lassen. Von 522 Kandidaten aus allen gesellschaftlichen Schichten wurden im vergangenen November 15 Männer und zehn Frauen in das Gremium gewählt. Auch ein Schriftsteller und ein früherer Nachrichtenmoderator gehören dazu.

Seit Mitte Februar hat die Versammlung über die neuen Gesetze debattiert. Der Verfassungsrat hat auch nicht einfach über einzelne Themen abgestimmt, sondern viel Wert auf Konsensentscheidungen gelegt. Die einzelnen Mitglieder nutzten Meinungsunterschiede konstruktiv, um sich der besten Lösung für Alle anzunähern. Die Sitzungen sind öffentlich und ins Internet übertragen worden, so konnte man sich über Facebook, Twitter, Flickr und Youtube über den aktuellen Stand der Arbeit informieren. Alle Bürger Islands konnten außerdem über das Internet am neuen Gesetzeswerk mitarbeiten und über Facebook Kommentare und Vorschläge einbringen.

Durch diesen einmaligen direktdemokratischen Vorgang soll die geltende Verfassung von 1944 abgelöst werden. Damals, als Island von Dänemark unabhängig wurde, hat man einfach die dänische Verfassung mit sehr wenigen Änderungen übernommen. Somit wäre der Neuentwurf auch die erste eigene Verfassung des Landes.

Auch in Deutschland bilden sich immer mehr Gruppierungen, die fordern das Grundgesetz durch eine echte Verfassung abzulösen. So könnte sich das deutsche Volk ein Beispiel an den engagierten Isländern nehmen und ähnliche Wege gehen. Im Grundgesetz unter Artikel 146 wurde dieser Schritt schon bei seiner Erstellung bereits vorgesehen:

"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

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