Bessere ärztliche Versorgungsstrukturen in Sicht - Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen

Engpässe bezüglich der ärztlichen Versorgung in einigen Regionen Deutschlands sollen bald der Vergangenheit angehören. Ein erster Schritt wurde mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) getan. Das Finanzportal geld.de informiert über Inhalt und Ziel des Gesetzes.

Die gesetzliche Krankenversicherung ( http://www.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung.html ) kämpft seit Jahren mit Problemen. Dazu zählen nicht nur die medizinische Über- und Unterversorgung bestimmter Gebiete. Auch der harte Kassenwettbewerb stößt teilweise auf herbe Kritik.

Mit dem Entwurf für das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wurden nun Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf den Weg gebracht. Künftig soll für alle Patienten die Möglichkeit der wohnortnahen Betreuung gewährleistet werden. Zu den Zielen gehört unter anderem die bessere Kooperation von Krankenhausärzten und niedergelassenen Fachärzten im Rahmen der Behandlungen. Darüber hinaus soll den Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Regionen unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht für vakante Arztpraxen eingeräumt werden.

Als unrechtmäßig schätzt das Bundesgesundheitsministerium die Ablehnung von Kunden ein, die ein höheres Gesundheitsrisiko aufweisen. Das GKV-Gesetz soll dafür sorgen, dass die Aufsichtsbehörden in solchen Fällen schärfer eingreifen und keine Versicherungslücken entstehen. Aufsehen hatte das Verhalten einiger Krankenversicherungen nach der Schließung der City BKK erregt.

Das GKV-Gesetz öffnet auch den Weg für mehr ergänzende Leistungen der gesetzlichen Versicherungen. Dies könnten unter anderem Angebote in den Bereichen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder künstliche Befruchtung sein.

Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung/krankenversicherung-...

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