Gesetzlich gesichertes Sodom und Gomorra oder: wie Grundgesetzkorrumpierung „freigeschlechtliche Neigung“ zum Staatsprinzi

Gesetzlich gesichertes Sodom und Gomorra

oder: wie Grundgesetzkorrumpierung „freigeschlechtliche

Neigung“ zum Staatsprinzip erhebt

Berlin/Karlsruhe, 15. 08. 2011

www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Politik + Gesellschaft

Redaktionsanmerkung „les Art“ zum Gastbeitrag von Univ.-Prof. Dr. Erich Dauenhauer

Die im Grundgesetz eigentlich unverbrüchlichen Grundsätzlichkeiten von Sicherung eines Volksbestandes ist im Zuge der linksideologischen Gendersysteme, die der Bevölkerung als Befreiung von Zwängen und Althergebrachten als Freiheitserrungenschaft einer modernen Gesellschaft verkauft wird und letztendlich zum Ziele hat, einen „neuen Menschen“ zu schaffen, letztendlich ein Angriff auf die Freiheit selbst, auf die Bestandserhaltung eines Volkes wie einer gesellschaftlichen Umwandlung in eine nicht mehr qualifizierbare Menschenmasse ohne Herkunftsbezug seiner traditionellen und artbedingten Herkunft.

Die Ziele gehen weit über „Multi-Kulti-Vorstellungen“ und „wir sind alle Gleich“ wie „wir sind alle Brüder“ hinaus. Hier wird die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Neigung, was eben keine Krankheit darstellt sondern eben auch in den Bereich einer unerklärlichen Wundersamkeit der Schöpfung einfließt, zum Gesellschaftsmodell erhoben. Die Grunsischerungssysteme zum Erhalt einer Gesellschaft wie eines Volkes sind immer die biologischen Grundlagen der Artensicherung durch ein weibliches Prinzip in der Paarung eines männlichen Prinzips. Nur dieses Prinzip sichert die Art. Sei es in der Tierwelt, sei es in der Menschenwelt.

Dieses Prinzip nimmt nicht einmal Rücksicht auf so genannte Rassen oder Hautfarben, da diese nur in den peripheren Sinn die Arterhaltung vorgeben. Es ist also bei genauer Betrachtung unbedeutend, ob die fünf Grundfarben der Menschheit sich mischen oder nicht. Die Arterhaltung „Homo Sapiens“ auf dem Planeten Terra, ist damit gesichert. Zumindest im biologischem Sinne.

Es ist zu allen Zeiten in der Geschichte vorgekommen, daß Volksstämme, gar ganze Völker, sich in der Geschichte der Menschheitsentwicklung verloren haben und sich neue Völker herausbildeten. Das ist auch nicht das Problem in Deutschland. Denn die Europäisierung wie die Globalisierung in der Wechselwirkung wirtschaftlicher wie technischer Möglichkeiten, wird die Völker zunehmend vermischen. Es mag sein, daß in etlichen hunderten von Jahren sich in der Tat neu Völker daraus herausbilden wie auch Nationen. Vielleicht sogar ein völlig neues Menschheitsbewusstsein unabhängig der Artenvielfalt Mensch auf dem Planeten Terra, da man dann bereits echte Weltraumfahrt betreibt und vielleicht sogar mit ET`s Verbindungen hat.

Nur heute ist es nicht so weit und die Auflösung gesellschaftlicher wie notwendiger Grundstrukturen der Sicherung eines Volksbestandes, welches eben im Gesetz verankert ist der Lächerlichkeit wie Wandelbarkeit im Sinne gleichgeschlechtlicher Beziehungen herzustellen, um diese dann als große Befreiung der Gleichheit zu feiern, ist schlicht einer „geistigen Perversion“ entsprungen, die einen direkten Angriff von Oben auf das gesamte Volk darstellt.

Denn eine gesellschaftliche Überwindung von Vorurteilen und deren gesetzlichen Sicherung von „Andersartigen Geschlechtsbedürfnissen“, was eben zur Natur auch der Menschen dazu gehört und aus „Gottes Schöpfung“ nicht ausgeschlossen werden darf, ist lange hergestellt. Eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, selbst der Mischgeschlechtlichkeiten, findet nicht mehr statt. Vorbehalte sind auf dem Level andersartiger Kulturen angesiedelt, wobei kulturelle Darstellungen der Kleiderordnung im strengen Bereich traditioneller Muslime mehr Ausgrenzung bewirkt, denn geschlechtliche Spezifikationen.

Wozu jetzt ein höchstes Gericht, dessen rechtliche Kompetenz wie auch geistige Kompetenz hier mit Recht in Zweifel zu ziehen ist nun die gesellschaftlichen Grundstrukturen der Gesellschaft ohne Not angreift, ist jedoch unverständlich. Der Schutz der Familie als gesellschaftlicher Grundpfeiler zur Erhaltung von Art und Gesellschaft nun dem freien Spiel der Kräfte nach Gut und Dünken freizugeben und alle Formen der Kindesaufziehung zu sichern, egal in welcher Beziehung, ist nicht mehr nachvollziehbar. Hier überschreiten Gerichte wie Gesetzgeber schlicht ihren Auftrag und ihre Aufgabenstellung und fangen an, „gottgleich“ sich ausnutzen zu lassen, eben „einen neuen Menschen“ zu schaffen, eine neue Gesellschaft und dabei mitzuwirken, die Deutsche Nation in die Geschichtsbücher zu verschieben als Relikt vergangener Zeiten.

An derartigen Machenschaften sind schon Pol-Pot, Stalin und Hitler gescheitert. Wie ausgerechnet ausgeflippte Intellektuelle, mögen sie in Gerichten oder in der Politik sitzen ausgerechnet darauf kommen, elementarste Verhaltensgrundsätze zu negieren und ändern zu wollen, ist nur schwer verständlich. Es ist nicht anzunehmen, egal wie globalisiert eine Gesellschaft in Ihrer Öffnung zur Welt auch werden mag, diese Art Grundlagenverschiebung wird letztendlich ein „Schuß nach Hinten“ werden, da die Natur des Menschen nach Harmonie, Werte und Tradition wie Instinkt der Sicherung „seines Nachwuchses“ hier eine Gegenreaktion einleiten wird. Auch muß man sich fragen, was Aufhebung von Diskriminierung nun mit der Gleichschaltung von Geburt und Nachwuchs zu tun haben. Bei genauer Betrachtung nämlich gar nichts. Denn der gesetzliche Grundsatz der Voranstellung von Mann und Frau im Bereich der Fortpflanzung und Sicherung des Rahmens des Ergebnisses von Fortpflanzung als Familienverbund, kann und darf nicht in dieser Weise, wie es hier „Geistesverwirrte oder gefährliche Ideologen“ nun versuchen, stattgegeben werden.

Auch an dieser Stelle, wie an so vielen anderen Stellen zeigt sich einmal mehr, die BRD und Ihre Vertreter gehören entfernt, vor einen Richter gestellt und das Staatsrecht für Deutschland muß wieder den Deutschen zurückgegeben werden z. B. durch den Menschenrechtsanspruch für die Deutschen, also auch als Deutsche Nation, sich eine neue Verfassung durch, mit und für den Souverän zu geben. Nur so kann diesem gefährlichen Unsinn der Genderpropheten Einhalt geboten werden.

Denn die rechtliche Überwindung von der Ausgrenzung gleichgeschlechtlichen Beziehungen in einer Gesellschaft hat nichts, aber auch gar nichts mit den Grundlagen von Familie und Ehe zu tun, die Grundlage einer jeglichen Gesellschaft zum Erhalt seiner selbst in dem Anspruch der Erhaltung des eigenen Volkes zu sichern und diesem Anspruch Vorrang zu gewähren, begründet liegt.

Gastbeitrag:

13. August 2011 http://www.walthari.com/

Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts

14.08.2011: |

Über Rainer Kaltenböck-Karow