„Deutscher bAV Service“: Rechtssicherheit in allen Beratungsprozessen der betrieblichen Altersversorgung.

Köln, 08. August 2011
Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen.
Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
Für Arbeitgeber ist es unabdingbar, sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von bAV-Lösungen auseinanderzusetzen, um den Arbeitnehmern umfassende Informationen zukommen zu lassen. Um dies zu gewährleisten, bedienen sich Firmen häufig Unternehmen, die sich auf den Bereich der bAV spezialisiert haben. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein rechtlich konformer Weg beschritten wird. Denn bei der Betreuung eines betrieblichen Versorgungswerks entsteht ein zweistufiges Beratungsverhältnis. Im Regelfall werden Arbeitgeber zunächst Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, um sich über einen sinnvollen Durchführungsweg zu informieren. Nach einer entsprechenden Auswahl werden dann die interessierten Arbeitnehmer über die zur Verfügung gestellten Alternativen unterrichtet. Mangels fehlender Aufklärung unterschätzen Firmen jedoch oftmals, dass sich der Beratungsvorgang zumeist im Bereich der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befindet, die grundsätzlich nur durch zugelassene Rechtsberater erbracht werden darf. Dieser rechtsberatende Hintergrund resultiert für Arbeitgeber aus der arbeitsrechtlichen Verpflichtung als Versorgungsschuldner, die durch eine erteilte betriebliche Versorgungszusage ausgelöst wird. Berater müssen deshalb über eine ausreichende Rechtsberatungserlaubnis samt zugehöriger Haftpflichtversicherung verfügen, um ein konformes Vorgehen gewährleisten zu können. Diese Zulassung können nur freiberuflich tätige Rechtsberater erhalten, die völlig weisungsungebunden arbeiten. Unternehmen bzw. Personen ohne die genannten Rechtsberatungsbefugnisse dürfen hieraus folgend keine Rechtsberatung anbieten, da sie wegen der Interessenkollision mit ihrer eigentlichen Unternehmenstätigkeit keine entsprechende Erlaubnis besitzen dürfen.
Unerlässlichkeit einer fundierten Arbeitnehmerberatung: Auch bei der Übermittlung relevanter Mitarbeiterinformationen zur betrieblichen Altersversorgung sollten sich Arbeitgeber die sich ggf. hieraus erwachsenden Haftungsprobleme vergegenwärtigen, um mögliche Gefahren bereits im Vorfeld so weit wie möglich auszuschließen. Denn auch in dieser Fallkonstellation werden sich Firmen grundsätzlich externer Berater bedienen, die Arbeitnehmer über die Hintergründe der bAV-Lösungen aufklären sollen. Auch wenn in diesen Arbeitnehmerberatungen im Regelfall nur untergeordnet Rechtsberatung stattfindet, da zumeist auf die produkttechnische Ausgestaltung der einzelnen, den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Durchführungswege eingegangen werden muss, hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, dass der beauftragte Berater vollständige und vor allem richtige Informationen an die Arbeitnehmer liefern. Bei fehlerhaften Arbeitnehmerberatungen würde der Arbeitgeber nämlich im ersten Schritt wie für eigenes Verschulden haften. Dies resultiert aus der rechtlichen Konstellation des Beratungsvorganges, in dem die beauftragen Berater die Stellung eines Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB einnehmen. Schlussfolgernd lässt sich daher festhalten, dass Arbeitgeber darauf achten sollten, dass der eingesetzte Erfüllungsgehilfe sämtliche Beratungsempfehlungen und -ergebnisse umfangreich dokumentiert sowie entsprechend rechtlich geprüfte Unterstützungsmaterialien einsetzt. Nur auf diesem Wege können die unabdingbar notwendigen Maßnahmen der bAV erfolgreich in Unternehmen eingeführt werden.
Der "Deutsche bAV Service“ und seine Partner koordinieren sowohl für Arbeitgeber als auch für Berater aus allen Bereichen, gemäß den zuvor dargelegten Grundsätzen, die notwendigen rechtskonformen Beratungsprozesse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen. Hierzu werden alle rechtlich notwendigen Erfordernisse und Hintergründe analysiert und passend umgesetzt. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten im Rahmen eines jeweils separaten Mandatsverhältnisses übernommen.
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Interessenten und Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Deutscher bAV Service
c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126
50679 Köln
Telefon 0221 716 176 – 0
Telefax 0221 716 176 – 50
info@dbav-service.de
www.deutscher-bav-service.de

Ansprechpartnerin:
Ann Pöhler, Pressereferentin „Deutscher bAV Service“
info@dbav-service.de

Über den „Deutschen bAV Service“ und die Kenston Services GmbH

Deutscher bAV Service ® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.
Der "Deutsche bAV Service“ ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites „Kompetenzcenter“ Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen; Rechtsanwälte und Rechtsberater; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, „Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.“ sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.


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