Durchfallerkrankungen im Sommer und auf Reisen besonders häufig

Achtung bei der Selbstmedikation mit Loperamid

Hannover, 03. August 2011 – Ob Bakterien, Viren, Pilze, tierische Einzeller oder Parasiten, es gibt eine große Anzahl von Keimen, die Durchfälle auslösen können. Vor allem in den Sommermonaten und unter Reisenden häufen sich die Durchfallerkrankungen. Als Erste Hilfe Maßnahmen greifen Betroffene gern auf den Wirkstoff Loperamid zurück - vor allem bekannt unter den Warennamen Imodium akut und Loperamid-ratiopharm akut. Der Wirkstoff wirkt schnell. Er beruhigt die (über)erregte Darmmuskulatur und behindert den Einstrom von Wasser aus der Schleimhaut in den Darm. Doch aufgepasst: Die Ursache des Durchfalls bekämpft Loperamid nicht. Dennoch ist es gerade bei häufigem, wässrigem Stuhlgang elementar wichtig, dass der Wasserverlust gestoppt wird. Andernfalls verliert der Körper mit der Flüssigkeit viele Mineralien, Energie und seine Regenerationsfähigkeit. Loperamid kann bei massivem, unbehandeltem Durchfall lebensbedrohliche Gewichtsverluste verhindern helfen. Dabei ist entgegen früheren Vermutungen die Verweildauer bakterieller Erreger und Toxine nicht wesentlich verlängert.

Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt vor der Selbstmedikation mit Loperamid eine gründliche Beratung in der Apotheke. Der Wirkstoff darf auf keinen Fall angewendet werden, wenn der Patient über Fieber klagt oder sich Blutbeimengungen im Stuhl finden. Er darf nicht eingenommen werden bei Darmentzündungen und bei Durchfällen, die durch die Einnahme von Antibiotika verursacht wurden. In diesen Fällen und wenn der Durchfall mehr als zwei Tage andauert, muss unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Kinder unter zwei Jahren dürfen nicht mit Loperamid behandelt werden. Kinder unter zwölf Jahren bekommen dieses Mittel gegen Durchfall in der Apotheke nur auf Rezept. Denn bei Jugendlichen kann es vereinzelt als Zeichen einer Überdosierung zu starker Müdigkeit oder Beeinträchtigung der Atmung kommen.

Loperamid kann wegen seiner Molekülstruktur praktisch kaum die Blut-Hirnschranke überwinden, die das Gehirn vor Giften schützt. Die geringen Mengen, die diese Barriere dennoch überwinden, werden durch den sogenannten Efflux-Mechanismus wieder aus dem Zentralnervensystem hinausschleust. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist diese Blut-Hirn-Schranke noch nicht vollständig ausgebildet: Das Zentralnervensystem kann somit beeinflusst werden.

Problematische Wechselwirkungen gibt es auch mit anderen Medikamenten: So hemmen
z. B. Herzmittel wie Verapamil, Nifedipin oder Chinin bestimmte Proteine, die das Gehirn vor den Nebenwirkungen schützen. In diesen Fällen verbleibt das Loperamid in bemerkbaren Konzentrationen im zentralen Nervensystem. Die Folge: Die Schmerzempfindlichkeit wird herabgesetzt, der Herzschlag verlangsamt sich, die Atmung wird gehemmt, die Stimmung hellt sich auf und die Pupillen verengen sich. Ähnliche Wechselwirkungen gibt es mit dem Antipilzmittel Ketoconazol oder mit dem Antibiotikum Clarithromyccin. Jeder Kunde sollte deshalb in der Apotheke bereitwillig Auskunft darüber geben, für wen das Medikament ist und welche anderen Arzneien sonst noch eingenommen werden. Nur so kann der Apotheker Komplikationen vermeiden helfen. Auch sollte das Medikament nicht während einer Schwangerschaft oder der Stillzeit eingenommen werden.

Ein problematisches Kapitel in der Geschichte des Wirkstoffes Loperamid sind die Missbrauchsfälle der jüngsten Vergangenheit. So nehmen heroinabhängige Drogensüchtige offensichtlich Loperamid in großen Mengen zusammen mit in der Szene bekannten Arzneimitteln, um auf diese Weise mit weniger Heroin auszukommen. Der gesundheitliche Schaden durch die Potenzierung der Nebenwirkungen ist enorm. Apotheker sind deshalb gehalten, keine größeren Mengen Loperamid (insbesondere Loperamid-Zubereitungen, die bereits in der Mundschleimhaut resorbiert werden) abzugeben.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.

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