Erneuerbare Energien: Landgericht Berlin bestätigt seine Entscheidung im Verfahren Enercon gegen das Deutsche Atomforum

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Landgericht Berlin, 05.05.2011, Az.: Az. 91 O 35/11

Das Deutsche Atomforum e. V. hatte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Kernenergie in vier Anzeigen ein Foto des Kernkraftwerkes Unterweser gezeigt, in welches im Wege der Fotomontage mehrere Windenergieanlagen des ostfriesischen Unternehmens Enercon hinein retouchiert worden waren.
Über dem Foto war der Satz „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ geschrieben.

Das Unternehmen Enercon sah durch diese Montage eine Verletzung des Wettbewerbsrechts als gegeben an und wandte sich gegen die Abbildung im Wege der einstweiligen Verfügung.

Bereits in diesem Verfahren hatte das LG Berlin geurteilt, dass das Deutsche Atomforum durch die Anzeige den guten Ruf der Windenergie wettbewerbswidrig auf die Atomkraft übertrage.

Dieses Urteil wurde nun im Hauptsacheverfahren mit dem oben genannten Urteil bestätigt und es wurde festgestellt, dass die in der Anzeige durch das Atomforum getroffenen Aussagen in unzulässiger Weise irreführend und rufschädigend sind.

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