Rechtsanwalt in Italien Dr. Ulrich Stoll - deutschsprachig

In Zeiten der wirtschaftlichen Verflechtung Europas kommt es unweigerlich zu zwischenstaatlichen Rechtsverhältnissen. So auch zwischen Personen und Firmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einerseits und Italien andererseits.
Die italienische Anwaltskanzlei Dr. Ulrich Stoll aus Bruneck - Brunico, zugelassen an allen italienischen Gerichten, beschäftigt sich bereits seit Jahren mit solchen Fällen, sei es der Autounfall in Italien, Führerscheinentzug in Italien, Schadenersatz nach einem Skiunfall, Inkasso und Zwangsvollstreckung von Vollstreckungsbescheiden in Italien, Gewährleistungssachen oder andere zivilrechtliche Streitigkeiten mit internationalem Bezug.
Deutsche Korrespondenz mit den Mandanten ist dabei selbstverständlich.
Besonders Wert gelegt wird dabei auf die Berücksichtigung des internationalen Privatrechts und der immer mehr an Bedeutung gewinnenden europäischen Prozessvorschriften (EuGVVO, EuZVO, EuVTVO).

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RA Avv. Dr. Ulrich Stoll
Roststr. 41
I-39031 Brunico - Bruneck (BZ)
Italien

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