Finanzierung mit Privatkapital für Existenzgründer bei der Unternehmensgründung - von Dr. Horst Siegfried Werner

Die Finanzierung mit privaten Kapitalgebern - so Dr. jur. Horst Siegfried Werner - ist im Rahmen der Existenzgründung, des Geschäftsaufbaus und bei Unternehmensgründungen das wichtigste Thema ( siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ). Kreditfinanzierungen oder Bankendarlehen sind Existenzgründern in aller Regel verwehrt. Deshalb müssen Unternehmensgründer Überlegungen zur Privatfinanzierung ohne die Banken anstellen. Wer nicht selbst genügend Kapital aufbringen kann, um die Existenzgründung zu finanzieren und auch in dem ersten Jahr des jungen Unternehmens die Liquidität sicher zu stellen, der muß sich also um externe Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und ergänzende Finanzierungs-Möglichkeiten bemühen. In Frage kommen für die Existenzgründung bankenunabhängige Finanzierungsalternativen wie das Privatkapital aus dem Umfeld der Familie oder von Freunden oder stilles Beteiligungskapital von Bekannten oder Kapital von zukünftigen Geschäftspartnern ( z.B. Brauereidarlehen bei einer Restaurant-Eröffnung ).

Auf Bankkredite oder auf Leasingfinanzierungen hat der Existenzgründer im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit regelmäßig keine Chance, da eine Bonitätseinstufung fehlt und meist auch keine Sicherheiten vorhanden sind. Auch bei der Creditrefom bekommt man keine Rating-Einstufung, solange man dort keine Umsatz- und Ertragszahlen melden konnte.

Wichtig wird die Überlegung, in welcher Beteiligungs-Rechtsform das Kapital bereitgestellt wird, z.B. als Miteigentümer bzw. Mitgesellschafter oder stimmrechtslos ohne Einflußnahme zur Verfügung gestellt wird. Je nachdem handelt es sich um Risikokapital bzw. Haftkapital als bonitätssteigerndes Eigenkapital oder bei einem Privatdarlehen um Fremdkapital mit einer festen Zinsverpflichtung. Das Eigenkapital kann also mit Mitsprache- und Stimmrechten verbunden sein, die dem Kapitalgeber z.B. als GbR-Gesellschafter zustehen. Im Gegensatz dazu hat ein Darlehenskapitalgeber lediglich das Recht auf Rückzahlung nach Ablauf der vereinbarten Zeit und einen Anspruch auf monatliche bzw. jährliche Zinszahlungen, aber keinerlei Mitspracherechte. Der Darlehenskapitalgeber wird zum Gläubiger, der unbedingte Zahlungsansprüche gegen den Existenzgründer hat, egal ob es diesem gut geht oder nicht.

Die Finanzierung durch stimmrechtsloses Mezzaninekapital als Eigenkapital hat jedoch einige Vorteile: Das Kapital steht meist sehr langfristig zur Verfügung. Ist die Unternehmensgründung nicht erfolgreich, so trägt der Kapitalgeber mit dem Unternehmensgründer gemeinsam das Risiko. Der Mezzanine-Kapitalgeber sitzt mit dem Existenzgründer gemeinsam in einem "Risikoboot". Der stille Gesellschafter hat z.B. nur Zahlungsansprüche beim Erfolg des Existenzgründers und muß auch Rücksicht auf die Liquidität des neu gegründeten Unternehmens nehmen. Zudem wird ein Unternehmen mit hohem Eigenkapitalanteil einfach besser bewertet; beispielsweise wenn es im weiteren Verlauf der Existenzgründung auch um die Aufnahme von Fremdkapital geht.

Bei der Finanzierung durch Eigenkapital kommt nur die Finanzierung durch private Investoren in Frage. Prinzipiell kann jeder, der genügend Kapital hat, eine Beteiligung am Unternehmen einbringen und so die Existenzgründung bzw. die Startphase finanziell stabilisieren. Allerdings ist zu beachten: Ein Eigenkapitalgeber trägt ein deutlich höheres Risiko, als ein Fremdkapitalgeber. Dieses höhere Risiko drückt sich dann auch durch höhere Rendite-Erwartungen aus. Mit anderen Worten: Ein Eigenkapitalgeber hat höhere Ansprüche an eine Gewinnbeteiligung oder auf Geschäftswertsteigerungen des zur Verfügung gestellten Kapitals. Bei Risikokapitalgebern muß damit gerechnet werden, dass sich der private Investoren nur dann findet, wenn die Existenzgründung mit guten Zukunftsaussichten und einem dynamischen Gewinnwachstum verbunden ist. Der Unternehmensgründer muß also ein überzeugendes Geschäftsmodell vorweisen.

Wer private Kapitalgeber aufnehmen will, muß sich über den (Beteiligungs-)Markt und die Möglichkeiten der potentiellen Investoren informieren. Letztlich haben diese Investoren häufig Einflußrechte und nicht selten kommt es im Verlauf der Existenzgründung bzw. der Startphase des Unternehmens zu unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie das Unternehmen zu führen ist. Im negativen Fall will ein Investor nicht langfristig mit dem Unternehmensgründer zusammen arbeiten. Vorteilhaft ist ein Investor, der sich in der Branche des zu gründenen Unternehmens auskennt und der mithilft, das jung gegründete Unternehmen zum Erfolg zu führen. Existenzgründer müssen mit potentiellen Investoren verhandeln und herausfinden, ob diese lediglich als Geldgeber auftreten will oder ob diese auch bereit sind, den Unternehmensgründer mit Rat und Tat zu unterstützen. Ein Investor, der sich für das neu gegründete Unternehmen mit Know-how engagiert, kann von grossem Wert und Vorteil sein – ein Investor, der das Unternehmen lediglich als Cash-Cow betrachtet, könnte dagegen, wenn er Mitgesellschafter geworden ist, zu einem Problem nach der Existenzgründung werden. Weitere kostenlose Auskünfte erteilt dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.