Legaler Vaterschaftstest mit Feststellung der Identität der Testpersonen

Das Gendiagnostikgesetz hat die Vorgabe der Einwilligung aller Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern bei einem DNA-Vaterschaftstest gemacht, um so heimliche Tests zu verhindern. Die im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes eingesetzte Gendiagnostikkommission verpflichtet nun akkreditierte Labore, die DNA-Tests nur noch auf Basis einer objektiven Feststellung der Identität der Testpersonen durchzuführen, um so falsche oder manipulierte Testergebnisse auszuschliessen.

Seit Februar 2011 dürfen nur noch akkreditierte Labore DNA-Abstammungsanalysen durchführen. Für diese Labore ist die Vorgabe der Geko verbindlich. Weitere Informatioen unter: http://www.bj-diagnostik.de/vaterschaftstest

Die Identitätsfeststellung im Rahmen der Probenentnahme erfolgt durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes sowie der Probenentnahme vor einem Zeugen, der die Proben direkt an das Labor einsendet. So können Manipulationen und Probenverwechslungen durch die Testpersonen ausgeschlossen werden. Als Zeuge agiert zum Beispiel der Hausarzt, eine Amtsperson oder ein Anwalt. Auch eine Probenentnahme im Labor, das den Test durchführt, ist im Normalfall kostenlos möglich.