Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Zunehmend werden auf eBay private Verkäufer auch wegen Verletzung von Markenrechten abgemahnt.

Es geht dabei nicht um Fälle wirklicher Produktpiraterie, sondern um Verkäufer, die einen Artikel aus ihrem Privatbestand verkaufen, in der Annahme, es handele sich auf jeden Fall um ein Original.

Selbstverständlich ist es immer besser, den geschützten Markennamen nicht zu verwenden, wenn man sich nicht sicher ist, dass das Produkt ein Original ist. Aber das ist auch lebensfremd. Wer vermutet schon, dass es sich bei einem tollen Geschenk vor Jahren möglicherweise um eine Fälschung gehandelt hat?

Was aber ist zu tun, wenn auf einmal Post vom Anwalt kommt und dieser die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und möglicherweise auch Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten fordert?

Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen darf auf keinen Fall ignoriert werden, was im Übrigen auf alle Abmahnungen ebenso zutrifft. Da Rechtsstreiten im Markenrecht oftmals ein erheblicher Streitwert zugrunde gelegt wird, die Materie kompliziert und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet umfangreich ist, sollte bei derartigen Abmahnungen schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Es ist nicht empfehlenswert, selbst mit dem Anwalt, der die Abmahnung ausgesprochen hat, Kontakt aufzunehmen, denn dies könnte u.U. eine weitere Gebühr auslösen und möglicherweise die Anwaltskosten erhöhen.

Wegen des erheblichen Risikos, das eine Unterschrift unter vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit sich bringen würde, ist es grundsätzlich auch nicht ratsam, diese ohne vorherige Änderung abzugeben.

Im Internet sind verschiedene Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu finden, die jedoch nicht immer einer rechtlichen Überprüfung standhalten und evtl. von dem Abmahner oder seinem Anwalt zurückgewiesen werden. In diesem Fall droht trotz Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung möglicherweise ein Gerichtsverfahren, das dann mit erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Darüber hinaus stellt sich gerade im Bereich des Markenrechts u.U. die Frage, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, wie diese im Einzelfall zu bewerten ist.

Wegen der möglichen Folgen, die markenrechtliche Abmahnungen für den Empfänger haben können, ist es daher sinnvoll, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch auf der Website der Kanzlei Andresen unter:
http://von-wegen-abmahnung.de/


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