Der DAT fährt eine harte Linie gegen Chemikalien-Chemikalienfreie Kühlturmbehandlung mit DAT macht sich für Betreiber schnell be

Wasser ist in Kühlkreisläufen der verbreitetste und effektivste Wärmeträger. Doch über kurz oder lang beraubt es sich selbst seiner eigenen Effektivität: Es provoziert Scaling, Korrosion auf Metalloberflächen, Biofouling im System und wird unbeobachtet schnell zu einer Gesundheitsgefahr. Statt der üblichen chemischen Abwehrgeschütze bedient sich das zum Patent angemeldete DAT- Verfahren rein physikalischer und biologischer Taktiken. Deren Leitgedanke: Das Wasser im Kühlturm einfach hart lassen aber problematische Bestandteile neutralisieren. So werden Umweltrisiken effektiv gemindert und ebenso Zehntausende von Euro eingespart!

Bei der Kühlung von Wärmeprozessen in Kühlsystemen haben die Betreiber mit zwei Problemfaktoren zu kämpfen: mit anorganischen sowie organischen Bestandteilen. Anorganische Stoffe im Kühlwasser verursachen sowohl anorganische Ablagerungen (Scaling) als auch Korrosion. Organische Bestandteile im Kühlwasser fördern dagegen das Wachstum von Mikroorganismen, die Bildung von Biofilmen (Biofouling) und somit das Auftreten von Legionellen. Durch ihre Anwesenheit und gewisse Stoffwechselprodukte führen die Mikroorganismen, welche in den Biofilmen leben, in der gesamten Anlage potentiell auch zu MIC (Microbiologically Induced Corrosion). Die Aufkonzentrierung des Kreislaufwassers durch Verdunstung beim Abkühlungsprozess sowie durch Spritzwasserverluste erhöhen schließlich die Probleme.

Das Problem: Kosten auf Höchstkurs - Effizienz auf Talfahrt

Scaling und Biofilme reduzieren die Wärmeübertragung, Korrosion und MIC beschädigen Anlagenteile; damit geht die Effizienz des Kühlsystems und in der Folge der Produktionsanlage drastisch auf Talfahrt. Die Gesundheitsgefahr durch Bakterien und Legionellen, der Serviceaufwand und die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser erklimmen gleichzeitig schwindelerregende Höhen.
Herkömmliche Kühlwasserbehandlungsmethoden versuchen diese Probleme durch Wasserenthärtung mittels Ionentauscher und die Zugabe von chemischen Konditionierungsmitteln in den Griff zu bekommen. Doch trotz hoher Kosten und hohem Wartungsaufwand bleibt es zweifelhaft, ob die Betreiber letztendlich einen effektiven und nachhaltigen Schutz gegen Korrosion und Scaling sowie eine wirksame Kontrolle der Mikrobiologie realisieren können.

DAT: Hart gegen Chemikalien, sanft zur Umwelt

Als Alternative dazu hat die DAT Dynamic Aquabion Tower GmbH aus Düsseldorf eine umweltfreundliche und kostensparende Kühlwasserkomplettbehandlung entwickelt. Diese kommt ohne Chemikalien aus, basiert vielmehr auf Methoden der physikalisch-biologischen Wasseraufbereitung, welche sich in anderen Bereichen der Wasseraufbereitung seit vielen Jahren bereits bewährt haben.
Zur Behebung der anorganischen Probleme greift der innovative DAT auf die patentierte Aktivanodentechnologie des AQUABIONS zurück. Sein fundamentales Anliegen ist es, das Kühlwasser nicht zu enthärten. Vielmehr bewirkt die Zinkanode, dass nicht hoch kristallines, stark anhaftendes Calcit sondern schwach kristallines Aragonit direkt in der Wasserphase entsteht. Zudem wirkt die Zinkopferanode in der Zirkulation der Anlage antikorrosiv.
Um in der Zirkulation eine effektive Kontrolle über die Mikrobiologie zu erreichen, setzt sich das Komplett-System aus Komponenten zur Beseitigung partikulärer Bestandteile (AQUABIO-SEPARATOR), zur Kontrolle der Mikroorganismen (AQUABIO-TRANSFORMATOR) und zum Abtöten von Bakterien im Umlaufwasser mittels UV-Bestrahlung (AQUABIO-LITE) zusammen. Der AQUABIO-TRANFORMATOR enthält einen adaptierten Biofilm aus Mikroorganismen des Kühlsystems selbst. Durch eine gezielte Vorbereitung eliminieren diese weitgehend die im Wasser gelösten organischen Substanzen und entziehen den vorhandenen Organismen im Kreislaufwasser die zum Wachstum benötigten Nährstoffe. Ein weiterer AQUABION schließlich reduziert durch seine Emittierung von Zinkionen die Bildung von Biofilmen sowie die Menge gesundheitsgefährdender Legionellen.

Das DAT Sparprogramm

Um die jeweiligen Betriebskosten bei der Kühlwasseraufbereitung ohne und mit Einsatz des DAT beurteilen zu können, müssen für den Betriebsleiter drei Kostengruppen berücksichtigt werden: Wasser/Abwasser, Serviceaufwand und Chemieeinsatz. Für die beiden ersten Kostengruppen ist beim DAT nur etwa 50% des Aufwands anzusetzen und die letzte Gruppe entfällt zu 100%. Insgesamt reduzieren sich die jährlichen Betriebskosten so also um runde 50%. Auch wenn die einmaligen Investitionskosten für den DAT zu berücksichtigen sind, hat sich der Mehraufwand gegenüber der klassischen Behandlungsmethode oft schon nach maximal 2 Jahren voll amortisiert!
Der DAT setzt mit seiner alternativen Technologie klare Akzente in Ökologie, Nachhaltigkeit, Ökonomie und problemloser Anwendbarkeit. Als kundespezifische Komplettlösung bietet das DAT-System somit den Kühlsystembetreibern eine auf dem Markt einmalige Zukunftstechnologie


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Legionärskrankheit: Tote durch Legionellen im Trinkwasser

30.000 Legionelleninfektionen und 4.500 Todesfälle im Jahr in Deutschland: Quelle CAPNETZ Studie und u.a. Hessischer Rundfunk - Alles Wissen - Wenn Duschen krank macht - vom 11.03.2009: Jede/r 7. durch Legionellen infizierte stirbt an einer heftigen Lungenentzündung! Die Legionellen werden uns frei Haus geliefert – mit dem Trinkwasser! Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Elimination von Legionellen in Gebäudewassernetzen sind falsch bzw. unzureichend. Die in den technischen Regeln geforderte thermische Desinfektion und/oder Bestrahlung mit ultraviolettem Licht (UV-Bestrahlung) sind nicht oder nicht nachhaltig wirksam.

Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat und in der anschließenden Desinfektion des Trinkwassers in den öffentlichen und privaten Leitungsnetzen mit unschädlichem Chlordioxid, dessen Gehalt im Wasser ein Depot aufbauen und erhalten und deshalb online gesteuert werden muss und kann. Zuvor sind die Wassernetze mit Spülverfahren von Biofilmen zu befreien und ggf. umzubauen.

Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches DVGW e.V., die Trinkwasserkommission TWK und das Umweltbundesamt UBA sind aufgefordert, die Wasserversorgungsunternehmen nicht allein zu lassen und ihre technischen Regeln entsprechend anzupassen. Die aktuell im Trinkwasser geduldeten unverantwortlich hohen Legionellenzahlen sind wissenschaftlich unbegründet. Sie entsprechen lediglich der Vereinbarung der genannten Beteiligten, obwohl nach Angaben des Umweltbundesamtes bereits eine Legionelle ausreicht, um eine Legionelleninfektion auszulösen.

Die Deutsche Umwelt- und Gesundheits-Initiative dugi e.V. beschuldigte bereits Mitte letzten Jahres die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches DVGW e.V., die Deutsche Trinkwasserkommission TWK des Bundesgesundheitsministeriums beim Umweltbundesamt UBA und das UBA selbst wegen Beihilfe zur Lieferung von Trinkwasser mit Legionellen durch die Wasserversorgungsunternehmen infolge falscher bzw. unzureichender Regelsetzung in der Wasserversorgung bei der Trinkwasseraufbereitung zur Elimination von Legionellen und bei falscher bzw. unzureichender Regelsetzung zur Bekämpfung von Legionellen in Leitungsnetzen von privaten und öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Altenheimen. Die Legionärskrankheit wird regelmäßig durch Trinkwassertröpfchen z.B. beim Duschen ausgelöst. Die Mensch zu Mensch Übertragung scheidet aus. Legionellen führen zu schweren Lungenentzündungen, in jedem 7. Fall mit Todesfolge.

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch: § 222 Fahrlässige Tötung, § 223 Körperverletzung, § 224 Gefährliche Körperverletzung, § 227 Körperverletzung mit Todesfolge und § 229 Fahrlässige Körperverletzung.

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung: Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
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