Gegendarstellung Anspruch bei Fotomontage

Auf unserer Internetseite berichten wir über die Frage ob eine Gegendarstellung verlangt werden kann die eine Fotomontage "richtigstellen" soll. Entscheidend ist ob eine Tatsachenbehaptung vorliegt oder nicht.Hierüber hat das OLG karksruhe zu entscheiden.

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Kurzfassung:
Als nicht gegendarstellungsfähig erachtete das Gericht, wie schon das Landgericht, die Eigenart der Herstellung der Abbildung als Zusammensetzung aus Einzelbildern. Ein Gegendarstellungsanspruch erfordere nach Auffassung des Gerichts eine Entgegnung auf eine Sachaussage der Fotomontage, die über die bloße Frage hinausgeht, ob das Foto als echte einheitliche Aufnahme entstanden oder aus mehreren Fotos zusammengesetzt ist. Das Gericht ging auch davon aus, dass es bei Fotomontagen häufig sei, dass diese gerade durch die Zusammensetzung eine Tatsachenbehauptung enthalten, die über den Umstand der Montage hinausgehen und der Gegendarstellung zugänglich seien. Auch im vorliegenden Falle hielt das Gericht so eine Aussage für denkbar. G.J. begehrte jedoch nur die Veröffentlichung der bloßen Gegenerklärung, es handele sich um eine zusammengesetzte Abbildung, ohne Entgegnung auf eine aus der Abbildung abzuleitende inhaltliche Tatsachenaussage

24.03.2011:

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