Abmahnung Waldorf Frommer - Scorpions - Sting in the tail - Sony Music Entertainment GmbH - I

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer) mahnt für Sony Music Entertainment GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Scorpions - Sting in the tail - ab.
Ich empfehle Ihnen nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.

Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

Für eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs