Honorarprofessor will Einnahmen aus google-Anzeigen einklagen/Hamburger Landgericht lehnt ab

Stachowske, Ruthard, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, hat einen schwer beschäftigten Anwalt. Der hat seine Kanzlei in Uelzen. Und wahrscheinlich ein Extra-Lager für die Schriftstücke, die er in Stachowskes Auftrag verfasst.

Zu den Akten gelegt worden ist jetzt auch eine Theorie, die dieser Honorarprofessor vor dem Hamburger Landgericht hat vertreten lassen. Die lautet: Wer Schlechtes über Ruthard Stachowske berichtet, lockt Leserinnen und Leser an. Und zwar auf die Seite http://familiensteller.blogspot.com/. Die diene Erwerbszwecken, denn verlinkt seien dort auch google-Anzeigen.

Mit der Leserzahl - so die Theorie weiter - wachsen die Werbeeinnahmen. Was irgendwie auch dem Honorarprofessor zu verdanken sei. Der deswegen - so die Forderung vor Gericht - mindestens 1 000 Euro der Werbeeinnahmen verlangen könne.

Hat das Hamburger Landgericht ins Land der Fabel verwiesen und somit als Klagepunkt abgewiesen. Was in Anzeigen stehe, habe mit dem redaktionellen Teil des blogs nichts zu tun. Schadenersatzansprüche könne der Honorarprofessor nur stellen, wenn seine Persönlichkeitsrechte in den Anzeigen verletzt werden.

Ist aber nicht der Fall. Denn dazu müsste Ruthard Stachowske erst einmal google-Anzeigen auf meiner Seite schalten - und wahrscheinlich sich selbst auch noch beleidigen. Oder so. Wieder eine Theorie dieses Honorarprofessor, die wohl nur er selbst versteht. Das Hamburger Landgericht versteht schon sehr viel, wenn Kläger etwas behaupten. Aber das hat selbst der Vorsitzende Richter Schulz nicht mehr verstanden.

Ein Beitrag für http://anwaltslieblinge.blogspot.com


Über Heinz-Peter Tjaden