Dürfen "Bild-am-Sonntag-Reporter" und Kinder aus Münster Weihnachten zuhause feiern?

Das Schicksal der beiden "Bild-am-Sonntag"-Reporter, die seit 63 Tagen in einem iranischen Gefängnis sitzen, bewegt die Medien. Die Angehörigen appellieren heute an den Iran. "Eltern und Schwestern hoffen auf gemeinsames Weihnachten", heißt es in der "Bild am Sonntag". Die beiden Lieben sollen bei ihren Lieben sein.

Das wünscht sich auch eine Mutter aus Münster. Das wünscht sich auch die Familie, die in Costa Rica lebt. Das wünscht sich auch die Botschafterin dieses mittelamerikanischen Staates. Sie schreibt am 18. November 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Ferner möchte ich zum Ausdruck bringen, dass sowohl ich als auch das Land, das ich vertrete, vollstes Vertrauen in die deutsche Justiz haben und hoffen, dass diese traurige Angelegenheit bald zum Einvernehmen aller Beteiligten und vor allem von Frau S. zu Ende kommt."

Das Oberlandesgericht von Hamm entscheidet zurzeit über das Schicksal eines knapp 18 Monate alten Mädchens und eines drei Jahre alten Jungen, die vom Jugendamt der Stadt Münster getrennt worden sind. Das Mädchen lebt bei einer Bereitschaftspflegemutter, der Junge beim Kindesvater.

In der Spanischen Katholischen Mission sollten die beiden Kleinen am 19. Dezember 2010 getauft werden. Die Anmeldung zur Taufe stammt vom 11. November 2010. Darin stehen drei Namen von Paten. Ein Name hat die Behörden aufgeschreckt.

Dabei handelt es sich um einen Patenonkel, der mit der Mutter seit zweieinhalb Monaten um die Rückkehr der Kinder kämpft. Nach Studium aller schriftlichen Unterlagen sagt er: "Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum dieser Mutter die Kinder weggenommen worden sind." Das sagt auch eine Tagesmutter, die sich eine Zeitlang um die Familie gekümmert hat, das sagt auch eine Hebamme.

Vor der Taufe wollte dieser Patenonkel seine Patenkinder kennenlernen. Darauf hat die Verfahrenspflegerin negativ reagiert. Negativ reagierten auch das Jugendamt von Münster und der Anwalt des Kindesvaters.

Vor dem Familiengericht in Münster erklärte eine Mitarbeiterin des Jugendamtes von Münster, die den zuständigen Mitarbeiter am Freitag vertrat und nach eigenem Bekunden mit dem Fall gar nicht vertraut war, dass man nichts gegen die Taufe habe, aber etwas gegen den Umgang des Patenonkels mit seinen Patenkindern, die Verfahrenspflegerin behauptete, für einen solchen Umgang sei es zu früh und der Anwalt des Kindesvaters stellte sogar den Antrag: "Ausnahmsweise dem Antragsteller insofern die Kosten für dieses Verfahren aufzuerlegen, da seine Rechtsverfolgung erkennbar als von vornherein aussichtslos erscheint. Ihm geht es offensichtlich durch die unter seiner Beteiligung geführten Verfahren in der vorliegenden Parteikonstellation nur darum, Gerichten und Behörden Schwierigkeiten zu machen, ohne dabei tatsächlich das Wohl der betroffenen Kinder im Auge zu haben."

Wenn der Iran jetzt diesen Anwalt einschalten würde und der mit einer ähnlichen Begründung von "Bild am Sonntag" die Übernahme der Kosten für den Kampf um die Rückkehr von zwei Reportern verlangen würde, bräche in den Medien ein Sturm der Entrüstung los. Zu Recht.

Bleibt die Hoffnung: Beide Reporter und beide Kinder sind Weihnachten wieder zuhause.

Mehr über den Fall auf http://kommissarinternet.blogspot.com


Über Heinz-Peter Tjaden