CYBER CRIME Internet Google Goes Stalking

CYBER CRIME Internet Google Goes Stalking
von Karl Burghart, burghart@activist.com

Vor Jahren noch undenkbar und von Google bestimmt nicht geplant – aber nicht verhindert
– Cyber Stalking.
Eine neue Form der Kriminalität – eine günstige Plattform für jeden, sich als Stalker,
Rufschädiger oder Erpresser zu betätigen. Man nehme einen ausländischen Web Provider,
eine anonyme Adresse, einen falschen Namen und eine gehörige Portion an kriminelle
Energie sowie einen zur Beihilfe gewillten Webdesigner und schon ist die Cyber Stalker
Plattform erstellt.

„Rotten Neighbours“ hat es uns schon gezeigt: Mit Hilfe von Google werden den Cyber
Verbrechern aus den hintersten Höfen Zugang zum World Wide Web und einer
Öffentlichkeit gegeben, was früher nur großen Medienvertretern vorbehalten war.
Pressegesetze werden ignoriert, Menschenrechte werden so behandelt, als es sie gar nicht
gäbe.Mit schon geringem Aufwand können Existenzen und Personen zerstört werden. Kredit
Ratings werden eliminiert, das soziale Umfeld des Betroffenen wird belastet. Das Opfer wird
als pädophiler und korrupter Krimineller geoutet. Es bleibt immer etwas hängen. Völlig
unbescholtene Personen lesen Dinge über einen, die frei erfunden, diffamieren und
ehrverletzen sind. Wie krank muss jemand sein, der sich dieser Aufgabe, andere öffentlich
an den Pranger zu stellen, bedient und die sozialen und wirtschaftlichen Gefahren denen sie
bewusst die ausgesuchten Personen aussetzten, billigend in Kauf nimmt.
Der angeblich aus den USA tätige, aber hinter deutschen Gardinen betreibende dubiose und
selbsternannte Finanznachrichtendienst Goldmann, Morgenstern & Partner LLC, New York
kurz GoMoPa ist ein solcher Cyber Service. Selbst aber sind die Cyber Personen Maurischat
und Vornkahl schon öfters mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Eine letzte Straf-Verurteilung
gemäß Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Krefeld/ Aktenzeichen Krefeld vom 24. April
2006; AZ: 28 Ls 85/05 – erfolgte am 24. April 2006, Amtsgericht Krefeld in der Betrugssache:
Mark Vornkahl / Klaus Maurischat./. Dehnfeld.

Neuster Coup der GoMoPa Mannschaft: Das“ Rating von Emittenten“ und deren Personendahinter sein. Vielleicht sollten die GoMoPa Macher erst mal bei sich selbst anfangen, bevor sich die Maurischat Truppe erhebt über andere Personen zu urteilen.
Doch wer über andere richten will muss sorgfältig recherchieren und vor allem seriös sein:

Falschmeldungen häufen sich bei Gomopa : http://www.handelsblatt.com/finanzen/aktien-im-fokus/wirecard-kurssturz-...

Das Handelblatt zitiert : Mark Vornkahl, einer der Gründer von Gomopa wies den Vorwurf der Kursmanipulation gestern zurück. Man wolle nur die Wahrheit aufdecken. Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Gomopa-Vertreter ins Zwielicht geraten. 2006 wurden Vornkahl und Mitgründer Klaus Maurischat wegen Betrugs an einem Anleger verurteilt. Maurischat gab gestern gegenüber dem Handelsblatt weitere Verurteilungen zu. Es habe sich dabei jedoch nicht um Anlagebetrug gehandelt.
Weitere Falschmeldungen wurden bei Gomopa.net von der Firma Immovation aus Kassel gerichtlich untersagt: Kein Einzelfall. http://www.presseanzeiger.de/meldungen/handel-wirtschaft/379769.php
Mehr dazu unter: Homepage der IMMOVATION AG: http://www.immovation-ag.de.

Conclusio:
Nach Auffassung des Unterzeichners handelt es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um
den Klassiker des Cyber Crime Zeitalters. Es sind tatsächlich nach unser Auffassung, ein oder mehrere neue Straftatbestände, die durch entsprechende, vorsätzliche Nutzung des Mediums Internet durch den oder die Täter erst ermöglicht werden und den es durch die Politiker mit Eingabe von Motiven zeitnah zur Vorlage beim Bundestag zu bringen gilt. Die Straftatbestände sind alle übergreifend und stellen sich aus diversen Vergehen zusammen.

Die Taten erfolgen unter Ausnutzung der bestehenden Internetstrukturen, wie
Domainverwalter, dedicated managen Host-Provider, Suchmaschinen mit ihrer speziellen
Speicherfunktion, hier besonders zu erwähnen die Software der Suchmaschinen-Spider, die
durch bestimmte mathematische Algorithmen funktionieren. Die jeweils vom Täter genutzten „Vertriebswege“, hier eben die Provider und Suchmaschinen, die sich zwar vertraglich an den Täter binden müssen, jedoch trotzdem dem Täter eine umfassende Anonymität gewährleisten, machen sich dabei zumindest unter strafrechtlichen Gesichtspunkten der Gehilfenschaft schuldig. Dies jedenfalls ab Kenntnisnahme von den zugrundeliegenden Rechtverletzungen, die durch ihre Dienstleistung erst ermöglicht werden. Diese Gesellschaften, die diese Dienstleistungen anbieten, werden in der Regel erst nach Erlangung entsprechender gerichtlicher Beschlüsse
und Urteile tätig und haben rein kommerzielles Interesse an der Verbreitung und
Sicherung/Speicherung der rechtswidrigen Inhalte. Die obige Skizze erläutert, dass der/ die Täter aus der Anonymität heraus agieren können, das jeweilige Opfer jedoch für jedermann (weltweit) namentlich genannt, möglicherweise sogar durch Fotos abgebildet und damit erkennbar gemacht wird, Macht und Kontrolle ausüben kann und sich hierfür der speziellen Struktur des Internets bedient. Der Täter bedient sich absichtlich Diensteistern, wie Servern, die im entfernten Ausland sitzen u.a. Server in Pnom Penh, Türkei oder USA), wissend, dass das Opfer hier keinerlei Chance hat, zeitnah oder überhaupt erfolgreich einzugreifen.

Dem Opfer hingegen bleibt es verwehrt, sich gegen derartige Angriffe erfolgreich zur Wehr zu setzen, jedenfalls, was die hier nötige Geschwindigkeit der Reaktion (sofortiges Abschalten der das Opfer schädigenden Domains) angeht. Das Opfer (Person oder Firma oder beides) ist allein darauf angewiesen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist daher zunächst ohnmächtig, wird kontrolliert und bedroht und erleidet materielle und immaterielle Schäden, die möglicherweise irreparable sind. Somit wird das Opfer in der Regel den Zahlungsbegehren der Täten nachkommen, und hofft, dass damit der „Spuk“ ein Ende hat. Auch versicherungstechnisch ist dieser Straftatbestand ein Novum. Der Unterzeichner, recherchierte seit Jahren bei Opfern, deren Familienmitgliedern,
Mitarbeiter und Berater der gestalkten Gesellschaften, denen genau das oben beschriebene
in härtstester Form geschehen ist. Tätergruppe waren in jüngster Zeit Personen mit und um Klaus
M. und GoMoPa.

Ein betroffener Kaufmann aus Kassel erklärt: „Die Behörden sind teilweise machtlos, zu viel ist die Flut der Prozesse wegen Beleidigungen und Bedrohungen. Sie geben auf, weil der Tatort Internet noch zu wenig Sicherheit für eine Verurteilung bietet. Die Flut der Anzeigen häufen sich und die Aktivitäten werden offiziell vom Ausland aus geführt. Damit rechnet die Cyber Bande, das die Behörden maßlos überlastet sind. In Realität kann es
ihr Nachbar sein, der einen PC bedienen kann. Nach einigen Recherchen verweisen die
Behörden fast alle generell auf den Privatklageweg.“ Verständlich, was aber, wenn die Schmähseiten zur Erpressung von Geld dienen?
„Geld oder Löschung des Eintrages oder der Seite“?

Gegen den einschlägig vorbestraften GoMoPa Macher Klaus M., war schon in anderer, aber ähnlicher Sache mehrfach ermittelt worden. Der Ausgang der sicherlich langwierigen Verfahren bleibt aber immer abzuwarten. Mit Glück werden auch diese Verfahren wieder gegen GoMoPa und Co eingestellt. Vom Opfer folgt eine lange Zeit der Richtigstellung von Personen und Kredibilität auf Seiten der Opfer. Das soziale Umfeld des oder der Betroffenen wird ganz erheblich beeinflusst. Manche Personen schaffen das zu bestehen, viele
zerbrechen an solchen Schadseiten. Es gab schon versuchte und Selbstmorde, Existenzen
werden bedroht und vernichtet. Nur weil sich kriminelle einen neuen Weg der
Geldbeschaffung ausgedacht haben und mit brutaler Härte ihren Plan durchziehen. Was
passiert nach einer solchen Cyber Attacke? Wer hilft den Opfern? Wann haben wir eine
Regulierung, vor allem – wer hat Einfluss auf den Mega Spider „Google“? Hier stellt sich die
Frage der Haftung von Google und deren Verantwortung für ihren Service der die kriminellen
Cyber Täter unterstützt und auch dann nicht verhindert, wenn sie bösgläubig gemacht
wurden. Wir sind der Meinung dass sich Google genau solche Straftaten zurechnen lassen
muss, spätestens dann wenn sie bösgläubig gemacht wurden und über die strafbaren Inhalte
der Seiten wie Gomopa.net informiert wurden. Bei Yahoo.com haben die Unterzeichner eine wesentlich bessere Kooperation erleben dürfen, auch weniger kompliziert oder unbürokratisch.

Google mangelt es nicht an Arroganz und Überheblichkeit, obwohl er klar aus dem Cache hervorgeht, das Google die infamen und straftatsbeständigen Inhalte zwischenspeichert und im Cache wiedergibt oder gar in der Waybackmaschine auch in den Stalkerseiten speichert.
Und das ist Google bekannt, geholfen wird nicht. Denn was ich eingeben kann, kann ich auch
technisch wieder entfernen und für manche Eingaben muss man kein Jurist sein um
festzustellen ob sie illegal sind, da lang einfach ein gesunder Menschenverstand und das
man lesen kann. Der Ruf nach einer Regulierungsbehörde für Online-Recht, ähnlich dem
Presserecht, wird laut, ja es ist überfällig. Schon fast träge kann man die Einstellung eines
Ministeriums welches Frau Leutheusser Schnarrenberger vorsteht.

Die Datenschutzbeauftragte Aigner protestiert zwar wegen des Google Buzz Angebots:
http://www.focus.de/digital/internet/google/datenschutz-aigner-kritisier...
aid_482344.html, aber auf die kriminelle Cyber Unterstützung von Google geht sie
mit keinem Wort ein.

Ohne Google- keinen Cybercrime! Insofern steht Google als Weltmarktführer in der Verantwortung. Wenn schon bei Google bekannt ist, dass es immer wieder der gleiche Kreis von üblichen Verdächtigten ist, die ihre erpresserischen andere kriminelle Vergehen über Google betreiben, was hält die Judikative, die Legislative und schließlich die Exekutive davon ab, hier sofort und hart durchzugreifen? Eine Regulierungsbehörde sollte installiert werden und es müssen Mindestvoraussetzungen erschaffen werden, die es möglich machen, die Verantwortlichen zu identifizieren – wie eine DNA im Web. Daten und Fakten für Netz- und Webbetreiber. Wenn Google schon die Welt durch Kontrolle verbessern will, da soll sich Larry Page an seiner Aussage in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ vom 05. Februar 2009 auch messen lassen, nämlich dass er „gut“ sein will. Mit der Unterstützung von anonymen Web Adressen und Google Stalking ist er gerade nicht gut. Er muss „besser“ werden. Auf der www.tip-talk.com Seite von der -Presse für die Presse- finden Sie eine Übersicht über den Workflow der Google-Technik.

" Ich rate meinen Mandanten Google zu verklagen und anzuzeigen, es muss zu einer Rechtsordnung im Internt kommen, sonst wird das ein böses Erwachen für viele Firmen in naher Zukunft den die Behörden sind restlos überlastet und das nutzen die Cyber Kriminellen aus." erklärt Rechtsanwalt Frank Feser aus Köln, Fachanwalt für Online Fragen.

Karl Burghart