Dem ungeborenen Kind zuliebe – kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit!

Schätzungen zufolge kommen jedes Jahr rund 10.000 Neugeborene in Deutschland mit alkoholbedingten Schädigungen zur Welt. Etwa ein Fünftel dieser Kinder weist schwere Schädigungen wie Fehlbildungen des Gesichts, Wachstumsstörungen oder geistige Störungen auf.

Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist eine der häufigsten nichtgenetischen Ursachen für geistige oder körperliche Behinderungen bei Kindern. Sowohl Gynäkolog(inn)en als auch Hebammen haben daher eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Paare und schwangere Frauen müssen über die mit Alkohol verbundenen Risiken für ihr ungeborenes Kind informiert und sensibilisiert werden. Um diese Berufsgruppen und Bezugspersonen in ihrer Arbeit zu unterstützen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entsprechende Informationsmaterialien entwickelt. Der Ratgeber „Auf dein Wohl, mein Kind“ wendet sich an werdende Eltern und informiert umfassend und leicht verständlich über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit und regt zur Veränderung des eigenen Konsumverhaltens an.

Für Gynäkolog(inn)en und Hebammen hat die BZgA einen Beratungsleitfaden herausgegeben. Er dient der Grundlagenvermittlung der sogenannten „motivierenden Gesprächsführung“ und erläutert anhand konkreter Anwendungsbeispiele deren effektiven Einsatz in der Praxis.

Das Ziel des Beratungsleitfadens ist eindeutig: Schwangere Frauen sollen im Rahmen der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen erkennen, dass es während der Schwangerschaft besonders wichtig ist, überhaupt keinen Alkohol zu trinken. Denn aus medizinischer Sicht gibt es kein Maß an Alkohol, das schwangere Frauen bedenkenlos zu sich nehmen können. Dennoch trinken laut wissenschaftlichen Studien zwischen 12 und 15 Prozent der schwangeren Frauen bisweilen mehrmals im Monat Alkohol.

Der Leitfaden selbst ist in vier Phasen gegliedert. In der ersten Phase erfolgt die Feststellung des aktuellen Konsumstatus. Innerhalb der zweiten Phase soll zu einer Verhaltensänderung angeregt werden für die im Rahmen der dritten Phase Hilfestellungen geboten werden. Phase 4 soll schließlich der Sicherung der Abstinenz und Rückfallbewältigung dienen. In den wenigsten Fällen müssen dabei alle Phasen durchschritten werden. Meist genügt nach erfolgter Feststellung des gegebenen Trinkverhaltens die Vermittlung relevanter Informationen und der Hinweis auf die durch Alkohol induzierten Bedrohungen für das Kind um das Ziel „Alkoholverzicht“ zu erreichen.

Das Thema Alkohol in der Schwangerschaft wird außerdem durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ (www.kenn-dein-limit.de) aufgegriffen. Die Kampagne hat sich zum Ziel gesetzt die Erwachsenenbevölkerung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.

Unbedingt noch angeben, wo man die BZgA-Materialien erhalten und bestellen kann!! Ich würde hier auch kenn-dein-limit.de verlinken, da das die zentrale Internetseite ist und alle Materialien dort eingesehen und bestellt werden können.


Über BZGA-kdl

Vorname
Schmid

Nachname
Kristina

Adresse

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Prävention des Substanzmissbrauchs, Suchtprävention
Referat 1-13
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln

Homepage
http://www.kenn-dein-limit.de