Kinderhändlerring Stuttgart: Polizei Stuttgart vertuscht eigene Beteiligung

Stuttgart - Nach den skandalösen Staatsverbrechen rund um das Kind Nina Veronika schweigt die Polizei Stuttgart auch weiterhin zu ihrer Rolle in Amtshilfe für das Jugendamt Stuttgart bei seiner kriminellen Kindesentziehung des Kindes von seinen Eltern. 

Es steht u.a. der Tatvorwurf der Beihilfe der Polizei zur Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Kindes und seiner Eltern im Raum. Das Kind leidet nach mittlerweile 24 Monaten der Unterbindung jeglichen Kontaktes zu seinen Eltern nach wie vor an schwerwiegenden, globalen Entwicklungsstörungen.

In einem Gespräch mit dem Vater des verschleppten Kindes schloss der 46-jährige Revierleiter Joachim Barich, der Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle als seinen "Kollegen" bezeichnet, jegliche Gesetzesübertretungen der Polizei, insbesondere den Tatvorwurf der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger kategorisch aus. 

Zudem drohte Barich mit einer Anzeige gegenüber dem sorgeberechtigten Kindsvater wegen falscher Verdächtigung, sollte dieser seine Verdächtigungen bezüglich Straftaten der Stuttgarter Polizei aufrechterhalten. 

Schließlich hätte -so Barich- der Kindsvater "ein Problem mit der Polizei", nicht etwa umgekehrt. 

Dass das OLG Stuttgart -um den Schein seiner Neutralität zu wahren- das bereits per Gesetz auflebende volle Sorgerecht des Kindesvaters einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bestätigte, spielt dabei für Barich keine Rolle. 

Barich, der sich weigerte, den Sachverhalt auch nur entgegenzunehmen, müsse trotz vollständig vorliegender Unterlagen in einem Gespräch mit den fallbeteiligten Beamten erst noch die Wahrheit definieren. Die Entscheidung, was er dafür brauche, bestimme alleine er, so Barich. Es gebe wichtigere Dinge zu bearbeiten, so der zuständige Revierleiter, der seinen Posten erst im Oktober 2009 von seinem ebenfalls in den Fall involvierten Vorgänger Thomas Engelhardt übernommen hat. 

Barich empfand Ankündigung der Veröffentlichung seiner Bemerkungen als "Bedrohung". 

Der Fall werde "nicht unter den Teppich gekehrt". Kurz darauf stellte Barich im gleichen Satz klar, "der Fall wird nicht nochmals aufgerollt". Schließlich gehe es um ein Strafverfahren, was die Kollegen (sic!) gegen den Kindesvater geführt hätten.

Der Kindsvater hätte sich zu gedulden – die Tatsache, dass die Beschwerden gegen seine Polizeibeamten seit anderthalb Jahren unbearbeitet liegengelassen werden, könne Barich sich nicht vorstellen.

Auch eine Entschuldigung sei aus Sicht der Polizei nicht angebracht. 

Der Revierleiter verwahrte sich insbesondere gegen die Tatsache, dass der damalige Einsatzleiter Rene Marek gegen sich selbst ermittelt hat. Marek, der durch eigene Straftaten maßgeblich an der Beihilfe der Stuttgarter Polizei zur Kindesentziehung gegen die sorgeberechtigten Eltern beteiligt war, wurde zwischenzeitlich zur Kriminalpolizei befördert. 

Der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf zeigte unterdessen den Kindsvater wegen genau jener Straftaten an, die zuvor der Polizei Stuttgart vorgehalten wurden.

Der Kindsvater wurde inzwischen wegen Beleidigung –auch zum Nachteil von Polizeibeamten-, deren Nichtvorliegen authentisch beweisbar ist, vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Aufzeichnungen der tatsächlich entgegengesetzten Abläufe waren dem Gericht zwar bis ins Detail bekannt, mussten aber aufgrund der vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Verurteilung des Kindsvaters vom Gericht gleichwohl unterschlagen werden.

Die weiteren erhobenen Verfahren gegen den Kindsvater wegen z.B. angeblicher Kindesentführung, versuchter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung usw. wurden ebenfalls nicht verhandelt. 
Sie könnten zu für die Polizei Stuttgart unangenehmen Ergebnissen führen.

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