Laternenumzug im Dunkeln: Deutsche Vermögensberatung (DVAG) rät Eltern zu ausreichendem Unfallschutz

Frankfurt am Main, 08. November 2010 - Jetzt ist es wieder so weit: Vielerorts sind in den frühen Abendstunden Kinder mit ihren bunten Laternen in den Straßen unterwegs. Sie ziehen von Tür zur Tür, singen Martinslieder und erbitten sich Süßigkeiten, Obst und Gebäck. Der Brauch geht je nach Region auf den Heiligen Martin zurück, dessen am 11. November gedacht wird, oder auf den Reformator Martin Luther, der am 10. November geboren wurde. An diesen Tagen heißt es für Autofahrer, besonders umsichtig zu fahren. Denn laut ADAC wird in Deutschland alle 27 Minuten ein Kind von einem Auto angefahren.

Gerade im Herbst muss mit erhöhter Unfallgefahr gerechnet werden, da aufgrund von Nebel, Regen oder früher Dämmerung die Sichtverhältnisse schwieriger sind. Eltern sollten deshalb auf angemessene Kleidung für Kinder achten. So sind Jacken in hellen Farben auch bei schlechtem Wetter besser zu sehen. Reflektoren an Ärmeln oder am Schulranzen heben sich zusätzlich im Dunkeln ab.

Zu einem sicheren Start in die Winterzeit gehört für Kinder, die sich allein im Straßenverkehr bewegen, auch ein ausreichender Versicherungsschutz. „Stößt den Kindern auf dem direkten Schulweg etwas zu, werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nicht, sobald die Kinder ihren direkten Schulweg verlassen, etwa um auf dem Spielplatz zu toben. Hierfür und auch für die Freizeit sollten Eltern genügend vorsorgen“, raten die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Damit die Kleinen in jeder Situation geschützt sind, übernimmt beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den Schutz für die gesamte Familie einschließt, die Kosten. Alternativ kommt auch eine private Kinderunfallversicherung in Frage. Noch umfassender sind sie allerdings über eine private Kinderinvaliditätsversicherung geschützt: „Hierbei ist das Kind nicht nur abgesichert, wenn eine Behinderung durch einen Unfall, sondern auch, wenn sie durch eine Krankheit verursacht wurde“, so die Vermögensberater der DVAG.

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