Gewerbliche Finanzierung für Unternehmen mit bankenunabhängigem Kapital v. privaten Kapitalgebern / institutionellen Investoren

Die gewerbliche Finanzierung bzw. Unternehmensfinanzierung von Investitionen mit Investoren-Kapital ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist in Zeiten der Unsicherheiten an den Kredit- und Finanzmärkten von existentieller Bedeutung für alle KMU´s bzw. Mittelstandsunternehmen. Zur Ausführung von Investitionen und zwecks Erhaltung von Arbeitsplätzen haben deshalb die Unternehmer alle Finanzierungs-Alternativen zu nutzen, um an Kapital und Finanzierungsmittel zu kommen. Dies gilt vor allem, wenn die kreditorientierte Darlehensfinanzierung über die Banken stockt. Möglichkeiten zur Mittelstandsfinanzierung bieten das offene Beteiligungskapital mit Eigentümerstellung und das sonstige, nicht einflußberechtigte Beteiligungskapital von privaten Kapitalgebern oder institutionellen Investoren und Beteiligungsgesellschaften. Gemäß seiner Zwitterstellung weisen das Privatkapital in Form des Mezzanine-Kapitals als Risikokapital je nach Ausgestaltung zum einen typische Eigenschaften von Eigenkapital und zum anderen eben auch einige Merkmale von Fremdkapital als zu passivierende Verbindlichkeiten auf. Mezzaninekapital als Oberbegriff für stimmrechtsloses Beteiligungskapital beinhaltet also gewerbliche Finanzierungs-Formen, da Beteiligungen denknotwendig unternehmerische, also gewerbliche Wirtschaftseinheiten voraussetzen. Zum Mezzaninekapital zählen das stille Beteiligungskapital ( §§ 230 ff HGB ), das Genussrechtskapital ( nicht gesetzlich geregelt ), die Schuldverschreibung oder das Anleihekapital ( §§ 793 ff BGB ) und das partiarische Darlehenskapital ( §§ 488 ff BGB ) mit Mindestzins und zusätzlicher Gewinnbeteiligung.

Bilanzrechtlich wird Mezzanine-Kapital zum Eigenkapital durch eine Nachrangklausel und durch eine Fristigkeit von mindestens fünf Jahren. So sind Laufzeiten von 5 bis hin zu 20 Jahren am Beteiligungsmarkt üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Mit dem Verbindlichkeiten hat das Mezzanine-Kapital neben einer Bedienungsverpflichtung für das Kapital, die als erfolgsabhängige Gewinnausschüttungen erfolgt, gegenüber dem Eigenkapital gemeinsam, dass es bei Kündigung mit einer Rückzahlungspflicht verbunden ist. Im Gegensatz zum klassischen Fremdkapital der Banken wird aber fast immer auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet, da es sich um Risikokapital handelt. Denn Mezzaninekapital nimmt anders als Darlehenskapital am Verlust des Unternehmens teil und ist somit stimmrechtsloses Haftkapital ( im Gegensatz zum stimmberechtigten Vollgesellschafter-Kapital ).

Die Angebotsbedingungen und wesentlichen Variablen mezzaniner Finanzierungsformen, die es individuell an die Beteiligungsmarkt-Verhältnisse, die bilanzielle Situation und die wirtschaftlichen Vorhaben des Kapital suchenden Unternehmens anzupassen gilt, sind neben der Laufzeit und den Kündigungsmodalitäten vor allem die Ausgestaltungen der Dividendenzahlungen und der Ausschütungsvergütung. Diese bestehen normalerweise aus laufenden jährlichen Ausschüttungen und/oder einer endfälligen Tilgung. Des Weiteren muss zwischen festen und erfolgsabhängigen Zinszahlungen bzw. Ausschüttungen unterschieden werden. Soll der Finanzierung z.B. bilanziell Eigenkapitalcharakter zukommen, so ist eine rein erfolgsabhängige Gewinn- und Verlustbeteiligung unerlässlich. Die Beteiligung des Investors bzw. privaten Kapitalgebers kann sowohl aus einer Bardividende ( Zahlung in Geld ) als auch aus einer Sachdividende ( Zahlung durch Sachübereignungen oder geldwerten Sachvorteilen ) bestehen. Auch Mischformen aus Bar- und Sachdividende sind möglich. Dies senkt die Aufwendungen für Gewinnausschüttungen. Bei Anleihen und partiarischen Darlehen sind terminierte, jährliche Festzinszahlungen erforderlich. Marktfähig sind angebotene Renditen zwischen 7,5 bis 9,5 % ( siehe http://www.emissionsmarktplatz.de ).

Bei der Mittelstandsfinanzierung muß die stimmrechtslose Beteiligung, um als Eigenkapital zu gelten, mit einer Gläubiger-Nachrangklausel versehen werden. Die Nachrangigkeit begründet aus Kapitalgebersicht das Risiko des Totalverlustes. Um dieses zu kompensieren, ist die Höhe der Vergütung ( Rendite ) üblicherweise höher als bei herkömmlichen Fremdfinanzierungen (Risikoprämie). Um eine risikoadäquate Rendite zu gewährleisten, muss somit bei der Gestaltung der Finanzierung stets das Verhältnis zwischen dem vom Kapitalgeber zu tragenden Risiko und der Vergütung im Auge behalten werden.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des (körperschaft-)steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung ( keine Beteiligung des Investors am Liquidationserlös ) den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Interessenten können kostenlos die ausführliche Finanzierungs-Broschüre "Kapitalbeschaffung und gewerbliche Finanzierungs-Formen für Unternehmen", 64 Seiten, von dem Finanzierungs-Spezialisten Dr. jur. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.