Jugendschutz vs Kunstfreiheit - Künstler vor Gericht. Verhandlung am 24.11.2010

Kunstprojekt HEROIN KIDS - "sozial-ethisch desorientierend"? - Gerichtsverhandlung am 24.11.2010 in Ebersberg (bei München)

Schon die Veröffentlichung des ersten Bildes aus der "HEROIN KIDS" Serie hat heftige Reaktionen ausgelöst. Unverständnis von oft selbsternannten Jugendschützern aber auch Interesse und Begeisterung. "Drogenverherrlichend. Pornografisch und gewaltätig" "emotional einfühlsam aber auch agressiv und narzistisch" "sozial ethisch desorientierend". Das ist das erste Kunstprojekt in Deutschland, das wegen des Vorwurfes der "sozial ethischen Desorientierung" und der "entwicklungsbeeinträchtigung" vor Gericht gehen wird.  "Sexistisch, menschenverachtend und obszön", teilnehmende Modelle werden ausfindig gemacht und zur Rede gestellt wie sie bei so einem Projekt mitmachen können, Adressen von beteiligten Fotografen werden veröffentlicht mit Gewaltandrohungen. Jugendschützer fordern die Sperrung der Seite, ein Indizierungsverfahren gegen den ersten Vorab Trailer der gerade einmal 27 sec. läuft wird von der BLM angeregt, bevor es überhaupt ein fertig geschnittenen Film dazu gibt. 
Jugend zwischen Verwahrlosung, Gewalt, Sex, Drogen und Prostitution. "HEROIN KIDS" versteht sich als Ausschnitt eines wilden und freien Lebens, das an der Grenze zur Selbstzerstörung gelebt wird und keine Regeln oder festen Werte kennt.

Am 01.04.2003 ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Gesetzesänderungen enthält der JMStV eine Vorschrift, nach der Angebote, die geeignet sind, eine Entwicklungsbeeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen hervorzurufen, nicht mehr ohne Weiteres im Internet veröffentlicht werden dürfen (http://www.fsm.de)
Faktisch bedeutet das, dass Inhalte die für Jugendliche unter 12 Jahren nicht geeignet sind ohne Alterskontrollen  nicht mehr im Internet gesendet werden dürfen. Das betrifft Musikvideos, Spiele, Kunst und Fotografien.

Der Begriff „Entwicklungsbeeinträchtigung“ ist eine Neuschöpfung im Zusammenhang mit dem JMStV. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es jedoch nicht, was es schwierig macht, ihn mit aussagekräftigen Inhalten zu füllen, vorallem da hierzu auch noch keine Rechtssprechung existiert.“ (https://www.fsm.de/inhalt.doc/Entwicklungsbeeintraechtigung.pdf )
Nach dem bereits die Süddeutsche Zeitung über die Arbeiten und die Künstler berichtete (http://browse.deviantart.com/?qh=&section=&global=1&q=sz+heroin+kids#/d2...), steht nun endlich der Gerichtstermin fest: MITTWOCH, DEN 24.11.2010 UM 11.30 UHR, SITZUNGSSAAL IV IM AMTSGERICHT EBERSBERG (bei München).

Was bedeutet das Wort in der Kunst? - "Sozial ethisch desorientierende Kunst".
Kunst ist kein Streichelzoo, in den man mit der ganzen Familie gehen kann und jeder mal die kleinen Schäfchen streicheln darf.
Es ist nicht die Aufgabe der Kunst kritisch zu sein, oder vernünftig. Es ist die Aufgabe der Kunst neue Denkstrukturen zu entwickeln. Wenn ein Projekt auf so viel Aufmerksamkeit stößt, dann spricht das immer für das Projekt. Jedes Kunstwerk braucht seinen Betrachter denn erst in ihm entwickeln sich Bilder zu Realitäten, zum Erlebnis von Kunst. Denken ist genauso wie Schönheit nichts statisches. Die DVD und der Bildband "HEROIN KIDS" ist fast abgeschlossen und wird dieses Jahr über den INDEX VERLAG erscheinen.

Wir würden uns über ein zahlreiches Erscheinen zum Verhandlungstermin freuen und stehen natürlich auch für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Bei Interesse lassen wir Ihnen auch gerne weiteres Material zu HEROIN KIDS (Fotografien, Videos etc) zukommen!

Verantwortlicher Pressekontakt:
Corinna Engel
Email: info@vicious-videos.de
Phone: +49 172 8503100