Warum niemand in Deutschland mehr Bussgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlen sollte!

wie aus dem Titel dieses Artikels zu entnehmen ist gibt es wieder Ungeheuerliches aus dem Nichtregierungs-Organisations-Konstrukt der BRD zu berichten.

Aus meiner schweizerischen Autoren-Perspektive möchte ich Ihnen hier einen folgenschweren Fall schildern. Von einem mir sehr gut bekannten Informanten mit Wohnsitz in der BRD wurde mir folgendes berichtet:

Vor wenigen Tagen fuhren deutsche Streifenpolizisten in Abwesenheit des Informanten an dessen Haus vorbei, hielten davor an, betraten das Privatgrundstück, wo auf dem Vorplatz ein Fahrzeug , also auf Privatgrund, abgestellt war, inspizierten das Fahrzeug und hinterliessen ein sog. Aufnahmeblatt wegen einer Ordnungswidrigkeit und einen Mängelbericht zu diesem Fahrzeug im Briefkasten (AU/HU überschritten, er wartet noch auf Ersatzteile, da es ein älteres Modell ist).

Völlig irritiert und verärgert rief mein Informant bei der dortigen Polizei an und verlangte Auskunft von der Polizei weswegen diese unberechtigterweise sein Privatgrundstück betreten und das auf Privatgrund abgestellte Fahrzeug bemängelt hätten. Er wurde jedoch schnell abgewimmelt mit der Aussage, dass es Möglichkeiten für Polizeibeamte gäbe Privatgrundstücke zu betreten, ja sogar private Garagen, sofern das Tor offen stünde. Er könne sich ja bei seinem Polizei-Vorgesetzen beschweren.

Hier nun regte sich der natürliche Instinkt meines Informanten gegen eine solche Privatsphären-Verletzung anzugehen und zu protestieren und fertigte sofort eine Beschwerde, sowie eine Strafanzeige gegen die Beamten an die lokale Polizeidirektion wegen Hausfriedensbruch und verwies gleichfalls darauf, dass das Ordnungswidrigkeiten – Gesetz in der BRD aufgehoben und damit ja nichtig ist: (Auszug)

Zitat Anfang

Gemäss 2. Bereinigungsgesetz (2. BMJBBG) ist das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz, hier Artikel 57 aufgehoben:
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

Inhalt:

geänderte Normen: mWv. 30.11.2007 EGOWiG

(454-2)

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

Zitat Ende

Nachdem er sein Schreiben per Fax vorab gesandt hatte, brachte er es auch persönlich bei der Polizeidirektion vorbei und liess sich sicherheitshalber noch einen Eingangsstempel geben.

Hier nun traf er zufällig auf den dort für Beschwerde-Verfahren zuständigen Hauptkommissar und diskutierte den Fall gleich mit ihm. Dabei kam das Gespräch auf das nichtige Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Der Hauptkommissar erwiderte interessanterweise, dass die Behörden, die Polizei über diese Rechtssituation informiert sind, häufiger mit dieser Thematik konfrontiert seien, sich von Aussenstehenden dazu ein Gutachten haben ausstellen lassen und offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte; denn sonst würde es ja zu chaotischen Zuständen kommen, womit er wahrscheinlich Anarchie gemeint hat.

Mein Informant schilderte dann das weitere Gespräch, dass er dem Kommissar sagte, dass offensichtlich inzwischen viele Menschen/Bürger aufwachen bzw. aufgewacht sind und ob er wüsste, dass Herr Helmut Kohl anlässlich der sog. „Wiedervereinigung“ offenbar einen Staatsstreich durchgeführt hätte und er, der Hauptkommissar sich doch fragen müsse, ob er eine solche Rechtlosigkeit vertreten könne als Polizist, auch gegenüber seinen Kindern, Verwandten, Freunden und Bekannten, wo er doch für die Bürger Dienst tue, was dieser ihm im Gespräch ja auch bestätigt hatte.

Bei Nachfrage, ob er die Anzahl der Anfragen zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes bekannt geben könne, sowie das Gutachten, sagte dieser, dass er darüber keine Auskunft gäbe. Daraufhin wurde der Hauptkommissar etwas unsicherer, beendete die Unterhaltung und suchte das Weite.

Was können wir aus dieser Geschichte lernen?

Hier geht es weiter:

http://mywakenews.wordpress.com/2010/08/24/warum-niemand-in-deutschland-...


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