Vergebliche Euro-Rettungsschirme

Warum die vielen Milliarden nichts bringen werden

Nicht nur bei Finanzexperten, auch bei der höchst EU-freundlichen Bundesregierung setzt sich die Erkenntnis durch, dass das Hilfspaket der Euro-Staaten in Höhe von 80 Milliarden Euro, wovon Deutschland 22,4 Milliarden trägt, und die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) bereitgestellten 30 Milliarden für das hoch verschuldete Griechenland dessen Staatsbankrott nicht verhindern, sondern nur hinauszögern wird. Aber auch der Rettungsschirm von 750 Milliarden Euro für angeschlagene Euro-Länder kann nach allen Erkenntnissen den Bestand der Europäischen Währungsunion nicht dauerhaft sichern. Diese Riesensumme wird wie folgt aufgebracht: 60 Milliarden kommen von der EU-Kommission, 440 Milliarden von den EU-Mitgliedsstaaten (davon 123 Milliarden von Deutschland) und 250 Milliarden vom IWF.

WAS SELBST MERKEL BEGRIFFEN HAT

Bereits jetzt bürgt Deutschland im Rahmen des verzweifelten Versuchs, die Währungsunion zu retten, mit bis zu 170 Milliarden Euro. Experten halten es sogar für möglich, dass Deutschland mit bis zu 200 Milliarden Euro haften muss, insbesondere dann, wenn finanzschwache EU-Staaten ihre Anteile an den Bürgschaften nicht übernehmen können und Deutschland einspringen muss. Die Rettungsmaßnahmen sind ein klarer Verstoß gegen die „No-Bailout-Klausel“ des Maastrichter Vertrags, nach der die Euro-Staaten nicht für die Schulden anderer Mitgliedsländer aufkommen dürfen. Zudem hat die Europäische Zentralbank (EZB) französischem Druck – im Interesse französischer Banken – nachgegeben und kauft in erheblichem Umfang faule Staatsanleihen von Euro-Staaten auf. Auch dafür haftet Deutschland mit seiner Einlage bei der EZB.

Sollten alle diese Hilfen vergeblich sein, und vieles spricht dafür, und weitere Euro-Länder vor dem Bankrott stehen, dann wäre es schlicht unmöglich, immer neue Rettungsschirme aufzuspannen. Auch EU-Zahlmeister Deutschland, selbst mit einer gewaltigen Staatsschuld belastet, müsste dann kapitulieren. Das jedenfalls scheint Bundeskanzlerin Merkel begriffen zu haben. Sie arbeitet daher zusammen mit Bundesfinanzminister Schäuble an einem Plan, künftige Pleitestaaten der Währungsunion in eine so genannte geordnete Insolvenz zu schicken. Wie bei Insolvenzen von Unternehmen und Privatpersonen sollen dann die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, kombiniert mit Laufzeitverlängerungen der Restschulden und Herabsetzung des Zinssatzes. Auch der IWF soll sich an den Umschuldungen beteiligen.

Bundeskanzlerin Merkel will die Gelegenheit nutzen, eine neue EU-Institution zu schaffen, die die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten weiter einschränkt. Als Schaltzentrale zur Abwicklung der Insolvenzverfahren schwebt ihr die Gründung eines „Berliner Clubs“ vor. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht greifen, soll diese Einrichtung Personen ernennen dürfen, die das haushaltspolitische Kommando in dem betreffenden Staat übernehmen. Die dortige Regierung könnte dann nicht mehr über ihre Staatskasse verfügen.

Ob sich diese Absichten durchsetzen lassen, ist allerdings sehr ungewiss, nachdem alle EU-Staaten einer Änderung der Europäischen Verträge zustimmen müssten. Im Gegensatz zur Bundesrepublik ist man in den meisten anderen Mitgliedsstaaten eher auf die Verteidigung der noch vorhandenen nationalen Souveränitätsrechte erpicht. Und die finanziell angeschlagenen Euro-Staaten sähen es natürlich lieber, wenn ihnen weiterhin die noch finanzstarken Partnerstaaten nach dem Griechenland-Muster direkte Hilfe gewährten.

DER EINZIGE AUSWEG

Aus dem Dilemma könnte nur eine Konsequenz herausführen: Das Eingeständnis, dass die Europäische Währungsunion in ihrer jetzigen Gestalt gescheitert ist, weil die Volkswirtschaften der beteiligten Staaten viel zu unterschiedlich sind. So könnten die europäischen Nordstaaten, also etwa Deutschland, Österreich, die Niederlande, die skandinavischen Länder und wohl auch Frankreich eine durchaus stabile Währungsgemeinschaft bilden. Den traditionell inflationären Südstaaten der EU aber wäre mit einer eigenen Währungsunion ebenfalls gedient: sie könnten dann eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wechselkurs- und Zinspolitik betreiben.

Wenn sich eine solche Zweiteilung der Währungsunion nicht durchsetzen lassen sollte, bliebe Deutschland eigentlich nur der einseitige Austritt übrig und die Wiedereinführung der D-Mark. Diese würde sich dann, wie es früher quasi schon war, zwangsläufig zur europäischen Leitwährung entwickeln. Dass damit auch die Bestrebungen, einen europäischen Einheitsstaat zu schaffen, entscheidend zurückgeworfen würden, läge ebenfalls voll und ganz im deutschen Interesse.

BW


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