Bresofsky-Chmelir Vogelfrei?

Unfaires Vorgehens Österreichs Gerichte gegen den Langzeit-Häftling Juan Carlos Bresofsky-Chmelir,der nunmehr das 33. Jahr durchgehend in Strafhaft ist.

Anfang Mai 2009 beantragte der Häftling beim Landesgericht Graz seine Entlassung.Über ein halbes Jahr lang ignorierte das Gericht seinen Antrag,es blieb sozusagen auf den Schreibtischladen des Richters unbearbeitet liegen,Aktenzeichen 3 BE 203/09i LG Graz.

Erst als Rechtsanwalt Dr. Helmut Schott aus Salzburg im November 2009 zur Sache einschritt wurde das Gericht tätig,allerdings unglaublich kurz und bündig,nämlich indem es allen Anträge und Beweise des Rechtsanwaltes vom Tisch wischte und die Entlassung des Häftlings aufgrund Jahrzehnten veralteten Gutachten des Nazi-Psychiaters Prim.Dr.Heinrich Gross ablehnte.

Mit Gutachten vom 19.10.2009 des renommierten Innsbruckers Sachverständiger Mag.Dr. Klaus Burtscher erbrachte der Häftling jedoch und eindeutig den Beweis,das die Vorgutachten des Nazi-psychiaters Heinrich Gross vom 6.7.1978 und des Dr. Reinhard Haller vom 4.12.2007 auf massivsten Fehler und Fehldiagnosen beruhen,die von den Gutachtern offenbar mit Vorsatz geschehen sind,um den Häftling allen Rechte zu berauben,da bei den erwähnten Gutachter mit Sicherheit nicht von beruflicher Dilettantismus ausgegangen werden kann.

Dementsprechend beantragte Rechtsanwalt Dr. Schott die Einholung eines neuen Sachverständigengutachten nach den aktuellen Stand der Wissenschaft.

Wie oben ausgeführt,das Gericht Graz ignorierte sämtlichen Anträge und Beweise des Häftlings und des Rechtsanwaltes und beharrte auf das Gutachten des Nazi-Psychiaters Heinrich Gross vom 6.7.1978.

Das Heißt,dass das Gericht Graz den nunmehr seit 33. Jahren einsitzenden Häftling die Einholung eines objektiven Gutachten nach den aktuellen Stand der Wissenschaft verweigerte,so dass der Häftling keine Chance eines faires Verfahren hatte.

Offenbar ist der Häftling für die Gerichte als Vogelfrei erklärt worden,möglicherweise sogar bis zur Staatsspitze hin.

Eine der Gründe hierfür:Der Häftling ist am 2.8.1989 aus den Staatsgefängnis Graz-Karlau ausgebrochen und war während seiner Flucht zwei Tage lang mit der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung unterwegs,unter anderem auch in mehreren Kaffeehauslokale,Bauerhäuser und Großgeschäfte etc.,quasi ständig in Kontakt zur Außenwelt und zu dutzenden Personen.

Um den Skandal zu vertuschen,da der Häftling behauptet,das die Ehegattin des Staatsbeamten von einen Zeitpunkt an freiwillig mitgegangen ist und das er mit ihr eine Affäre hatte,wurden von Seiten der Polizei und Gerichte sämtliche Ermittlungen zur Sache unterdrückt und der Häftling in einen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt,quasi ohne Verfahrens- und Verteidigungsrechte,Aktenzeichen 6 Vr 1998/89-5/90 des Landesgericht Graz.

Das Schicksal des Häftlings ist sozusagen unmittelbar mit der Angst der Gerichte verknüft,das die Staatsaffäre bei einer Entlassung des Häftlings in der breiten Öffentlichkeit letztendlich doch auffliegen könnte,während der Häftling keinerlei diesbezgl. Intentionen hegt.

Der Häftling wird regelmäßig von eine Justizanstalt in die andere verlegt. Am 11.2.2009 wurde er von der Justizanstalt Garsten in die Justizanstalt graz-Karlau verlegt.10 Monate später,am 19.11.2009 wurde er weiter verlegt in die Justizanstalt Stein.

Der Häftling dazu:Es geht mir sehr schlecht und ich weiß nicht,was sie mit dieser hin und her Verlegerei bezwecken.Ich empfinde es als Psychoterror,zumal meine Person innerhalb der Justizwache sehr politisiert wurde und ich Ausschreitungen gegen meine Person befürchte,insbesondere in der jetzigen Justizanstalt Stein,wo ich August 2004 Augenzeuge des brutalen Todes eines Häftlings war,weshalb ich gegen die Justizwache Stein beim Gericht Strafanzeige erstattete.Nun und ausgerechnet in Stein lande ich wieder.

Siehe Anlage "Folterbeschwerde" und "Beschwerde" des Rechtsanwaltes etc.
sowie http://sites.google.com/site/bresofsky/

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Folterbeschwerde.pdf407.37 KB
Beschwerde.PDF248.06 KB
strafsache gegen professor haller.pdf75.48 KB
anzeige gegen gutachter.pdf77.75 KB