Rhein-Wied-News: Vor Gericht in "Gottes Hand"? - Oft kaum nachvollziehbare Urteile!

Ein Bendorfer schüttelt seinen Sohn, noch ein Baby, fast zu Tode. Das Kind ist daraufhin körperlich und geistig schwerbehindert - Urteil: 2 Jahre auf Bewährung! Zwei Rocker prügeln sich, einer wird dabei schwer verletzt - das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft (Bewährung gibts bei Strafen über 2 Jahren nicht mehr).
Vergleicht man das gestrige Urteil gegen einen Arzt, der Frauen körperlich verunstaltet hat, ohne Zulassung operierte und gar die Einwilligungen fälschte, mit dem eines Kupplers, der in einem einzigen Fall eine Scheinehe zwischen einer Deutschen und einem Türken gegen Bezahlung vermittelt hat, kommt man vollends ins Grübeln: Der Arzt bekam 2 Jahre auf Bewährung, der "Kuppler" 3 Jahre Knast! Wie kommen Deutschlands Gerichte zu derart absonderlichen Urteilen?

Viele absurde Entscheidungen dürften die Folge massiver Vorurteile sein, von denen die bürgerlich geprägte Richterschaft alles andere als frei ist. So haben beispielsweise Banken fast immer Recht. Einen ähnlich unberechtigten Vertrauensvorschuss genießen öffentliche Institutionen oder große Konzerne, ebenso prominente und einflussreiche Angeklagte.

Das aber ist eine Folge mangelnder Lebenserfahrung, weil in Deutschland ein Richter meist aus dem Schoß der gutsituierten Familie kommend,...

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... in den Schoß des öffentlichen Dienstes wechselt, ohne den harten Existenzkampf im „wirklichen Leben“ jemals am eigenen Leibe gespürt oder wenigstens miterlebt zu haben. Dazu kommt das Gefühl der "Allmacht", denn der Richter ist nur dem Gesetz (das aber oft sehr "knetbar" ist) und seinem eigenen Gewissen verantwortlich. Labile Persönlichkeiten können mit dieser Situation oft nicht angemessen umgehen.

Auch Richter sind nur Menschen. Sie sind daher den Gefahren von Erkrankungen ausgesetzt. Dazu gehören auch psychische oder andere, die geistigen Fähigkeiten einschränkenden, Leiden.
Der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Klaus Groth berichtet auf seiner Homepage von einem besonders drastischen Fall:

(Zitat) "Der Betroffene war Richter in der Zivilabteilung eines großen Amtsgerichts. Bereits äußerlich erweckte er Unbehagen. Er war Mitte vierzig, Vollglatzenträger, hatte einen stechenden Blick und pflegte einen Ton und eine Süffisanz, daß man sich zuweilen vor den Volksgerichtshof zitiert glaubte. Deshalb erhielt er in der Anwaltschaft den Spitznamen „Kopf ab-Müller“. Allerdings machte das den Anwälten den Gang zu diesem Richter keineswegs leichter, weil zumindest die „alten Hasen“ wußten, was auf sie zukam. Es liefen auch schon Wetten, wann „Kopf ab-Müller“ über den Richtertisch hechten und dem ersten Anwalt an die Gurgel gehen würde oder ob er alternativ ein Schießeisen unter dem Tisch hervorholen und einen mißliebigen Anwalt über den Haufen schießen würde.

So schlimm ist es nicht gekommen. Jedenfalls ist dem Verfasser keine Tätlichkeit jenes Richters bekannt geworden. Allerdings zog sich der beschriebene Zustand über mehrere Jahre hin. Dann wurde „Kopf ab-Müller“ nicht mehr gesehen. Es sickerte aber durch, daß er an einem Hirntumor litt, an dem er einige Monate später auch verstarb. Gleichwohl hatte er in der beschriebenen Verfassung über Jahre hinweg Urteile gesprochen, die zuweilen der Absurdität nicht entbehrten." (Zitatende)

Natürlich sind nicht alle Richter vorurteilsbehaftet, labil oder krank. Es gibt einfach, wie z.B. auch bei Fußballschiedsrichtern, härtere oder humanere Charaktere. Wo der Eine "Rot" zeigt, reicht dem Anderen die gelbe Karte. Und damit knüpfen wir wieder ganz am Anfang an:
An welchen Richter wir geraten, liegt eben in Gottes Hand ...

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