Saisonzulassung in der Motorradversicherung

Seit dem 1. März 1997 existiert das so genannte Saisonkennzeichen. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Motorrad nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Zulassungsstelle, um das Motorrad vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Motorradfahrer spart somit Zeit und Gebühren; die Behörde den Verwaltungsaufwand.

Geltungszeitraum
Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens zur Motorrad Versicherung ist auf einen expliziten Zeitraum beschränkt. Dieser muss mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate betragen. Der Zeitraum ist nicht erweiterbar. Falls also ein Halter sein Motorrad länger nutzen möchte, als dies der Geltungszeitraum erlaubt, ist hierfür eine förmliche Änderung des Zulassungszeitraums erforderlich.

Kennzeichenbeschriftung
Das Saisonkennzeichen weist neben den Angaben eines herkömmlichen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum auf. Dieser ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angeordnet, beispielsweise vom 1. März bis zum 30. September. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns an. Analog gibt die Zahl unterhalb des Strichs das Ende des Zulassungszeitraums wider.

Anwendbare Vorschriften
Für das Saisonkennzeichen gelten sämtliche Vorschriften wie für das normale Kennzeichen auch. Der einzige Unterschied liegt im beschränkten Geltungszeitraum des Kennzeichens.

Saison ist Saison
Saisonkennzeichen für Motorräder haben meist ein Zulassungsende für Ende Oktober. Somit muss für diesen Fall ab 1. November das Motorrad stehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus ist kein Versicherungsschutz mehr für die Haftpflichtversicherung gewährleistet.

Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen
Achtung: Voller Versicherungsschutz besteht nur während des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes! Wer außerhalb dieser Zeit mit dem Motorrad weiterfährt, riskiert ein Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Man sollte sich bei einem abgelaufenen Saisonkennzeichen auch nicht vom schönen Wetter zu einer Spritztour verleiten lassen. Das Motorrad hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist nur eingeschränkten Versicherungsschutz und im Falle eines Unfalls muss man den eigenen Schaden in vollem Umfang selbst tragen. Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress.
Für Motorräder, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren die Versicherer den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Ruheversicherung).
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Motorrad in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind die Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei.

Beitrag zur Motorrad Versicherung bei Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen gibt es je nach Versicherungsunternehmen verschiedene Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur Motorradversicherung. Einige Versicherer berechnen die Beiträge nach den tatsächlich genutzten Tagen im Jahr. Andere wiederum nutzen den Kurzzeittarif, welcher bei sechs Monaten Laufzeit etwa 75 % der Jahresprämie kostet. Es empfiehlt sich daher, bevor man sich für ein Saisonkennzeichen entscheidet, verschiedene Versicherungsangebote anzufordern und zu vergleichen. Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine beschränkte Gültigkeit des Kennzeichens gar nicht.

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Achtung:
Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) sowie neue Kennzeichenschilder für das Motorrad.
Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Motorrad auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer dort dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Punkten ins Flensburg rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Ein Saisonkennzeichen ist nicht immer die preiswerteste Lösung. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt.

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