ACI-Fonds: Anleger vor Millionenzahlung geschützt

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte schützt Anleger mit Dubai-Fonds vor jährlichen Nachzahlungen in Millionenhöhe. Nach Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld darf die Geschäftsführung der ACI-Fonds keine weiteren Anlegergelder einsammeln.

Die Anleger der Dubai-Fonds von Alternative Capital Invest (ACI) müssen jetzt doch keine Nachschüsse an die Fondsgeschäftsführung zahlen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld. Dort hat sich die Geschäftsführung von vier Dubai-Fonds auf Druck des Gerichts mit Mandanten der Anlegerkanzlei Göddecke Rechtsanwälte geeinigt, dass die jüngsten Beschlüsse über Nachzahlungen nicht weiter vollzogen werden dürfen. "Die Geschäftsführung der ACI-Fonds darf von den Anlegern der ACI-Fonds II bis V vorerst keine weiteren Finanzmittel einsammeln. Die Anleger sparen jedes Jahr rund 1,07 Millionen Euro", erklärt Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg.

Die Kanzlei Göddecke hat in Bielefeld drei ACI-Anleger vertreten, die sich im Eilverfahren gegen unseriöse Gesellschafterbeschlüsse bei den ACI-Dubai-Fonds gewehrt haben. "Die Beschlüsse zur Geschäftsführervergütung waren eine Falle: Die Anleger sollten ihre Fonds zum Selbstbedienungsladen für die Geschäftsführerin machen. Das konnten wir im letzten Moment verhindern", sagt Göddecke.

Hintergrund: Die Dubai-Fonds der Marke ACI sind spätestens seit der Finanzkrise in Dubai in bedrohliche Schieflage geraten. Allein mit den ACI-Fonds II bis V wollte der Fondsinitiator ACI aus Gütersloh bei Anlegern rund 70 Millionen Euro für Hochhäuser in Dubai einsammeln. "Unsere Mandanten befürchten, dass ACI den Großteil der Anlegergelder sprichwörtlich in den Sand gesetzt hat. Fest steht, dass die Gebäude in Dubai nicht annähernd fertig gestellt sind und auf den Baustellen seit Monaten Stillstand herrscht. Wie viel von dem Vermögen der Anleger noch übrig ist, darüber schweigt sich die Fondsgeschäftsführung trotz der Forderung unserer Mandanten nach transparenten Informationen aus", kritisiert Rechtsanwalt Göddecke. Vor Gericht hat die Fonds-Geschäftsführung immerhin zugegeben, dass es in Dubai derzeit kaum Aussichten gebe, die rudimentären Immobilien doch noch zu verkaufen.

Richter gehen mit Geschäftsführung der ACI-Fonds hart ins Gericht

Das freilich hielt die Geschäftsführung nicht davon ab, die Anleger nachträglich zur Kasse zu bitten. Die Anleger der vier ACI-Fonds wurden aufgefordert, eine freiwillige Umlage in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro zu zahlen. Davon wollte sich die Geschäftsführung etwas mehr als die Hälfte als zusätzliche Vergütung dafür einstecken, dass sie in der Liquidationsphase nach einem Käufer für die Immobilien suchen wolle.

Tatsächlich kam es zu einer Abstimmung der Anleger. Wie viele der freiwilligen Umlage wirklich zugestimmt haben, bleibt indessen unklar. Denn die meisten Stimmen hat wohl der Treuhänder für Anleger abgegeben. "Dass diese Abstimmung im Sinne der Fondsgeschäftsführung ablaufen würde, war von vornherein klar. Die Treuhänderin sollte unter anderem auch über ihre eigene Vergütung abstimmen", kritisiert Göddecke das Verfahren. Abgesehen davon widersprachen die vermeintlichen Beschlüsse zur freiwilligen Umlage den Gesellschafterverträgen. "Die Anleger haben in Wahrheit keine rechtsgültigen Beschlüsse gefasst", begründet Göddecke seinen juristischen Noteingriff gegen das Abstimmungsverfahren. Das sahen offenbar auch die Richter am Landgericht Bielefeld so.

Die Bielefelder Richter gingen mit der Geschäftsführung der ACI-Fonds hart ins Gericht. Weder die höhere Vergütung für die Geschäftsführung noch die geschätzten Fondsauslagen hielten die Richter für angemessen. Angesichts der Forderung nach jährlichen Zahlungen äußerste der Richter die Vermutung, die Fondsgeschäftsführung könnte die Anleger mit den Beschlüssen abzocken. "Die Folge ist ein außergerichtlicher Vergleich, mit dem wir der Geschäftsführung die Daumenschrauben eng anziehen", sagt Rechtsanwalt Göddecke.

Der Vergleich genehmigt für alle vier Fonds eine Kriegskasse mit bis zu 170.000 Euro. So viel Geld will Geschäftsführer Hanns Uwe Lohmann laut eigener Aussage vor dem Landgericht Bielefeld bereits von Anlegern als freiwillige Umlage kassiert haben. Dieses Geld soll die Geschäftsführung jetzt primär für die Deckung der laufenden Fondsauslagen verwenden. Die Geschäftsführung erhält als Vergütung für die vier Fonds im laufenden Jahr nur noch knapp 120.000 Euro (brutto) statt der ursprünglich geforderten etwa 570.000 Euro. Außerdem erhält die Geschäftsführung das Geld nicht in einer Summe, sondern nur in monatlichen Raten. Für die Zeit nach 2010 gibt es keine automatische Fortsetzung. "Die Fondsgeschäftsführung wollte die Dubai-Fonds zu einem Kuhstall machen. Wir haben verhindert, dass Herr Lohmann die ACI-Anleger zu Finanzkühen degradiert, die er bis zum Sankt Nimmerleinstag melken kann", sagt Rechtsanwalt Göddecke.

Richter vermuten überzogene Gehälter für Geschäftsführung bei ACI-Dubai-Fonds

Der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fordert im Interesse aller Anleger, "dass die Geschäftsführung endlich alle Zahlen offen legt: Die Anleger wollen wissen, wie viel von ihrem Geld noch im Topf ist. Nur so lässt sich feststellen, ob und wie die Sanierung der Fonds möglich ist." Ob eine Sanierung unter der derzeitigen Fondsgeschäftsführung möglich ist, hält Göddecke für fraglich. "Die Geschäftsführung der Dubai-Fonds hat die aktuellen Probleme zu verantworten. Sie hat bis jetzt auch nicht viel unternommen, was das Vertrauen der Anleger rechtfertigen würde. Unsere Bedingung für ein Sanierungskonzept ist hundertprozentige Transparenz. Andernfalls werden wir den Anlegern der Dubai-Fonds empfehlen, die ACI als Geschäftsführung abzusetzen und für diese Aufgabe einen unabhängigen Sanierer zu berufen."
Tatsächlich könnte es sein, dass der Geschäftsführer der ACI-Fonds die Anleger von Anfang an systematisch geprellt hat. Diesen Verdacht äußerten die Richter bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld. Der Grund: Die Fondsgeschäftsführung hat ihre Vergütung vermutlich zum eigenen Vorteil falsch berechnet. Nach Ansicht der Richter sollte sich die Vergütung nach dem Kapital bemessen, das die Fonds bei Anlegern tatsächlich eingesammelt haben. Trotzdem hat Hanns Uwe Lohmann als Berechnungsbasis für seine Vergütung fast das Vierfache gewählt. "Wir werden diesen Sachverhalt sorgfältig prüfen. Bestätigt sich der Verdacht, dass ACI über Gebühr in eigene Taschen gewirtschaftet hat, werden unsere Mandanten die ACI-Geschäftsführung auf Schadensersatz verklagen", warnt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Kanzlei Göddecke konzentriert sich seit 15 Jahren auf die rechtlichen Problemzonen der Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter und Versicherungen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen im Rechtsstreit auf der Seite der Verbraucher: Anleger, Bankkunden, Versicherte bei Rechtsfragen zum Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht.

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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Hartmut Göddecke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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