Courtage bei Immobiliengeschäften. Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer

Wer sich ein neues Heim sucht, muss auf viele Dinge achten. Doch nicht nur der Zustand der Immobilie und die Klauseln des Miet-oder Kaufvertrages sind von Bedeutung. Das Immobilienportal www.myimmo.de zeigt wie wichtig es ist, bei Maklergeschäften auf die Courtage zu achten.

Die wenigsten Interessenten wissen, was sich hinter dem Begriff Courtage eigentlich verbirgt. Dabei ist es nur ein anderes Wort für die Maklerprovision, welche für die Hilfe bei der Vermittlung und dem Kauf einer Immobilie anfällt. Meist wird sie vom Käufer an den Vermittler gezahlt. In Deutschland beläuft sich die Courtage in der Regel auf drei bis sieben Prozent bei Immobilienverkäufen oder auf bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten bei Immobilienvermietungen. Bei Immobilienverträgen, die auf eine gewerbliche Nutzung abzielen, wird die Höhe der Courtage im Vertrag festgelegt. Generell müssen sich Immobilienmakler (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilienmakler) und Kunde vorher vertraglich über die genaue Maklertätigkeit und Courtage einigen, die dann beim Abschluss eines Kauf- beziehungsweise Mietvertrages fällig wird.

Eine Courtage kann bei privaten Immobiliengeschäften entweder gänzlich von Verkäufer oder Käufer übernommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden. Kein Anspruch auf Courtage besteht, wenn der Vermittler selbst Vermieter, Eigentümer, Mieter oder Verwalter der entsprechenden Wohnung oder des Hauses ist. Zudem entfällt die Gebühr, wenn ein Mitarbeiter der Maklerfirma die Vermittlung übernimmt oder der Vertreter als Geschäftsführer einer GmbH selbst Eigentümer der Immobilie ist. Oft regeln Makler ihre Ansprüche auf Courtage notariell im Kaufvertrag. Immobilienkäufern wird geraten, sich grundsätzlich vertraglich über die Courtage zu einigen, sodass im Streitfall darauf zurückgegriffen werden kann.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/courtage/3937.html

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