Das müssen Anleger beachten

Nein, die Mehrheit der Deutschen hat derzeit keine gute Meinung über Bankberatung. Was nicht wirklich überrascht. So sind nicht weniger als 56 Prozent der Ansicht, dass die Banken bei der Beratung ihrer Kunden ausschließlich eigene Interessen verfolgen. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage der comdirect bank hervor, durchgeführt vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung. Ein Hauptkritikpunkt: Beratern fehle oftmals die Unabhängigkeit. Verkauft werde, was Provision bringe – ob es zum Kunden passe oder nicht. Doch seit Beginn des Jahres sind Bankberater gesetzlich verpflichtet, dem Kunden vor Abschluss eines Vertrages ein umfangreiches Protokoll des Beratungsgespräches mit allen wichtigen Details auszuhändigen. Das Protokoll soll vor allem detaillierte Angaben zum Risikoprofil des Anlegers und zu Anlageempfehlungen enthalten. Ziel des neuen Gesetzes: Anleger sollen besser vor Falschberatung geschützt werden.

Das sollte einem spanisch vorkommen

Nichts desto trotz sollte man als Anleger schon vor dem Beratungsgespräch wissen, was man wirklich will. Denn klar ist weiterhin: Umso höher die Rendite, desto riskanter die Anlage. Zudem sollte man sich keineswegs scheuen, seinen Bankberater Löcher in den Bauch zu fragen – vor allem, was die Sicherheit der Produkte anbelangt. Liegt dessen Provision für den Verkauf des Anlageprodukts bei über fünf Prozent, sollte einem das durchaus spanisch vorkommen. Auch bei der Vorlage des Protokolls sollte man genau hinsehen, ob man auch wirklich der richtigen Risikoklasse zugeordnet wird. Sind Formulierungen undeutlich oder fehlerhaft, dann sollten Anleger höflich, aber bestimmt eine Aufklärung verlangen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.

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