VDR schätzt Mehrkosten für deutsche Unternehmen auf 400 Millionen Euro

GeschäftsreiseVerband kommentiert Bundesratsentscheidung zur Steuersenkung für Hotels

Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) fürchtet spürbare Mehrbelastungen für Firmenkunden durch die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe. Der Bundesrat hat heute der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent zugestimmt.

Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgeschriebene Mehrwertsteuersenkung entlastet zwar vordergründig die Hotelbranche, belastet aber Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche. Deutsche Unternehmen müssen mit Mehrkosten rechnen, die die Beträge weit übersteigen, um die die Hotellerie entlastet wird.

„Nur wenige Hoteliers werden die Einsparungen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer an die Kunden weitergeben. Das haben verschiedene Umfragen in den letzten Wochen gezeigt“, so Dirk Gerdom, Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands VDR. Der VDR schätzt, dass dann rund 400 Millionen Euro Mehrkosten auf die Unternehmen zukommen. Grundlage der Beispielrechnung ist ein durchschnittlicher Übernachtungspreis ohne Frühstück von 95 Euro pro Nacht (brutto bei 19 Prozent Mehrwertsteuer). Bei 7 Prozent Mehrwertsteuer und gleich bleibendem Brutto-Preis können 12 Prozent weniger abgesetzt werden. Dies entspricht bei 40 Millionen inländischen Übernachtungen pro Jahr (Quelle: VDR-Geschäftsreiseanalyse 2009) Mehrkosten in Höhe von 383 Millionen Euro – vorausgesetzt, die Hotels senken ihre Preise nicht.

Weitere Probleme ergeben sich für die Firmenkunden durch die getrennte Betrachtung von Übernachtungsleistung und von „beherbergungsnahen“ Leistungen wie Frühstück oder Raummiete bei Veranstaltungen. Geschäftsreisende müssen hinnehmen, dass der volle Preis für das Frühstück bei der Reisekostenabrechnung abgezogen wird – anstatt nur einer Pauschale von 4,80 Euro bei Inklusivpreisen. „Ein solcher Abzug in voller Höhe bedeutet eine zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer und somit eine Belastung der gesamten Marktwirtschaft“, folgert VDR-Präsident Gerdom. „Außerdem gilt zu beachten, dass durch steigende Kosten weniger Übernachtungen stattfinden könnten. Dies würde die Auslastung der Hotels zusätzlich verschlechtern und den positiven Effekt für die Hotellerie ins Gegenteil umkehren.“

Hotels und Firmenkunden müssen sämtliche Verträge und Pauschalen für Tagungen neu verhandeln und Rechnungen nachbessern. Das bedeutet einen Mehraufwand bei der Hotel- und Reisekostenabrechnung. Die Kostensteigerungen sind somit nicht nur reine Mehrkosten durch verminderten Vorsteuerabzug, sondern auch interne Prozesskosten. „Wenn die Steuersenkungen tatsächlich dazu beitragen sollen, die schwächelnde Konjunktur wieder auf die Beine zu bringen, dann müssen diese Mehrbelastungen minimiert werden“, so Gerdom. Die Steuererleichterung ermöglicht den Hotels bei gleich bleibendem Bruttoendpreis zurückgestellte und notwendige Investitionen und Qualifikation der Mitarbeiter oder Arbeitsplatzsicherung.

Der VDR fordert jedoch einen wohl überlegten Umgang mit dem gesparten Geld: „Auf der einen Seite sollten die Hotels ihre Mehreinnahmen in den Wirtschaftskreislauf geben und hierdurch Qualität und Preis-Leistungsverhältnis verbessern. Auf der anderen Seite sollte ein Teil der Einsparungen durch Senken des Brutto-Preises an die Unternehmen weitergegeben werden“, so Gerdom.

Frankfurt am Main, den 18. Dezember 2009

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Julia Anna Eckert
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