BRD - Oberen in Erklärungsnot

BRD - Oberen in Erklärungsnot!

Berlin/Schleswig 10.12.2009

Redaktion „les Art“

Wie wir den nachfolgenden Schreiben entnehmen können, hat der ZDS-DZFMR e.V. sich ein Herz gefasst und hat nun den Petitionsausschuß angeschrieben aufgrund einer Aussage (SZ) von Günter Nook, Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung der BRD im Auswärtiges Amt mit der Bitte, nun die Menschenrechtsfrage für die BRD zu klären und die illegale Situation der BRD in Wechselwirkung zur Rechtswahrheit der Wiedervereinigung und des Rechtes aller Deutschen als international anerkanntes Menschenrecht auf Heimatstaat, Verfassung und Selbstbestimmungsrecht nach Innen und Außen, einzufordern und abzuklären. Hierbei ist auch im Besonderen auf die Haager Landkriegsordnung abgestellt und den Tatsachen, das lt. Grundgesetz ja nun internationales Recht dem nationalen Recht vorrangig ist.

All diese Tatsachen belegen eindeutig das Verweigern der Menschenrechte den Deutschen gegenüber seitens einer BRD-Führung, die sich im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands auf der wirklichen Rechtsgrundlage als Wiederherstellungsrecht durch alle Rechtsgrundlagen und BVG-Urteile, nun als wiederhergestelltes Deutschland auf der wirklichen gültigen Verfassung von 1871, wenn auch ohne Monarch, neu auszubilden haben. Ebenso der rechtlichen Tatsachen, das nicht nur die SBZ/DDR, sondern auch die BRD, als aufgelöst zu gelten haben. Eine Weiterführung der BRD oder auch eines Beitrittes zur BRD, wie einer Zusammenführung Deutschlands als BRD, sind nach dem bestehenden Recht, nicht möglich.

Aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlage und –Wirklichkeit, kann man die BRD ohne zu untertreiben, als „kriminelle Vereinigung“ betrachten und jeder Bürger hat das Recht, sich diesem Gebilde zu verweigern und legal Widerstand zu leisten.

Tyrannen, die im Kleid und nun als technokratisches Gebilde in Form von vermeintlicher Nichtzuständigkeit daherkommen, Zwang ausüben, Recht beugen und Gewalt anwenden, dürfen legal entsorgt werden aufgrund des BVG-Urteiles aus den 70er Jahren, wonach dem Souverän eine Art Widerstandspflicht zukommt, will Jemand den Rechtsstaat und die Demokratie angreifen, beschädigen, ablösen oder auflösen.

Das ist hier offensichtlich der Fall, sollte nun auch Herr Nook als Menschenrechtsbeauftragter im AA keine befriedigende Antwort zu diesen Fragen, wie schon andere Stellen es nicht konnten oder sich verweigerten, abgeben können und sich zum Deutschen Recht bekennen wollen.

Zu dieser Problematik werden hier nun gezielte Fragen gestellt und Antworten erwartet, die die BRD nun endgültig aus den Fugen geraten lassen dürften.

Wir von „les Art“ sind auf die Antwort des Herrn Nook gespannt und wollen sehen, ob er nun die Menschenrechte den Deutschen auch bereit ist, zu gewähren. Denn wir sind nicht besser oder schlechter als die KOSOVAREN oder die Georgier, denen man so vehement die Rechte zubilligt.

Auszug 1 und Auszug 2:

ZDS-DZFMR e. V. -Kolonnenweg 29 -D-24837 Schleswig Deutscher Bundestag Petitionsausschuß
Herrn REUTHER

Platz der Republik 1

D- 11011 Berlin
Schleswig, den 07.12.2009

PETITION 4-17-07-3127-001046

Nichtigkeit der Landesverfassungen durch Nichteinhaltung der Menschenrechte an BRD- Ausnahmegerichten

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme überreichen wir Ihnen unser Schreiben vom 20.11.2009 an den Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung der BRD, Herrn Günter Nooke, weil bei MASSENMENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN in DEUTSCHLAND seit Jahren Erklärungs- und Abhilfebedarf besteht, was von unseren Parlamentariern aber offensichtlich nicht wahrgenommen wird.

In Deutschland gilt nach HLOK 1907 das Deutsche Staatsrecht, das an BRD-Ausnahmegerichten nicht erreichbar ist, weil das BRD-Verwaltungspersonal nicht auf das Deutsche Staatsrecht, sondern auf das 1990 erloschene Grundgesetz vereidigt worden ist. Da die BRD-Verwaltungsbehörden ohne Vereidigung auf eine Volksverfassung keinerlei Volkslegitimation besitzen, handeln sie als abhängige Gehaltsempfänger nicht in einem verfassungsmäßigem Auftrag. Somit ist auch der in Deutschland der garantierte Rechtschutz für die deutschen Staatsbürger nicht gegeben, weil ohne gesetzliche Richter auch die Art. 1,6,13 und 15 EMRK in Deutschland nicht erreichbar sind.

Wir möchten uns mit einer Petition als juristischer Verein bei Ihnen vorstellen, der in ganz Deutschland gemeinnützig für die Menschen tätig ist, weil für Ruhe und Ordnung in unserem Lande die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zwingend durchgesetzt werden muß.

ZDS-DZFMR e. V. -Kolonnenweg 29 -D-24837 Schleswig An den Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung der BRD Auswärtiges Amt

Herrn Günter Nooke
D-11013 Berlin vorab per Telefax: 030-5000-4130
Schleswig, den 20.11.2009
Sehr geehrter Herr Nooke,
in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurden Aussagen von Ihnen zitiert, welche wir nach Kenntnisnahme auszugsweise als Bezug nehmen, diese aufzugreifen und unsere Stellungnahme dazu abzugeben.
Grundsätzlich haben wir an Ihren inhaltlichen Aussagen keine Beanstandung zu führen, doch lässt sich nicht vermeiden, bestimmte Einlassungen aufgrund der Verwendung kausaler Begriffe aus dem Staatswesen, welche im Zusammenhang mit den Menschenrechten und dem völkerrechtlichen Verständnis eine enge Verbindlichkeit zeigen, zu kommentieren.
Dabei kommt es uns darauf an, sowohl dem geschichtlichen als auch rechtlichen Sinne nach die heimatkundlichen Fakten tatsachengerecht aufzuzeigen, und nicht nur schönmundig portionierten Aussagen Rechnung zu tragen, welche den Bürgern gegenüber zwar gefällig klingen mögen, jedoch immer wiederkehrend nicht die täglichen Vergehen an den Menschenrechten darlegen.
Insoweit erlauben wir uns, nach der Darstellung zitierter Aussagen von Ihnen, darauf Bezug zu nehmen, und in Erwartung Ihrer Stellungnahme dazu auf den Eingang gespannt sein zu dürfen:
Zitat:
„Günter Nooke in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
11.01.2009
Das zeigt: Ein friedliches und menschenwürdiges Zusammenleben kann nicht "von oben", sondern nur "von unten" stabilisiert werden. Für die Einhaltung elementarer Menschenrechte sind lokale Machtstrukturen, stabile Staaten und das Funktionieren regionaler Kulturräume unerlässlich. Wenn solche Strukturen fehlen oder zerstört werden, können sie nicht durch internationale Missionen, engagierte Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen oder

finanzielle Zuwendungen an schwache, oft korrupte Regierungen oder unübersichtliche lokale Verwaltungen und Organisationen ersetzt werden. Jedes Land kann sich nur selbst entwickeln.

Die wesentlichen Pfeiler für den Frieden sind Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte. Dazu gehören: ein völkerrechtlich gesichertes, friedliches Umfeld, stabile staatliche und lokale Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, eine aktive Zivilgesellschaft und demokratische Wahlen. Ein Problem der Entwicklungszusammenarbeit besteht darin, alles für gleich wichtig zu erachten. Doch vieles braucht Zeit und kann nur nacheinander erreicht werden.“

(Zitat Ende)


Über Rainer Kaltenböck-Karow