Rhein-Wied-News: Koblenz - Pressefreiheit wichtiger als Mainzer Politklüngel!

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Verfahren wegen mutmaßlichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen der Nürburgring GmbH abgeschlossen. Es werde keine Anklage gegen einen Journalisten und einen ehemaligen Mitarbeiter der Nürburgring GmbH erhoben.
Diese Entscheidung ist ein wichtiges Urteil zu Gunsten der Pressefreiheit und eine Ohrfeige für die, die in sie einzugreifen versuchten, in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz als Mehrheitseigentümer der Nürburgring GmbH.

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Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Hund wird die Nürburgring GmbH auf den "Privatklageweg verwiesen". Diese will aber keine Privatklage einreichen, wie eine Sprecherin gestern in einer Reaktion mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft war einer Anzeige der Nürburgring GmbH nachgegangen. Im Juni waren bei einem Journalisten Computer, Kameras und Mobiltelefone beschlagnahmt worden.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass ein ebenfalls beschuldigter früherer Mitarbeiter der Nürburgring GmbH Finanzierungsunterlagen an den Journalisten weitergegeben hatte.
Nach Angaben Hunds besteht aber heute an einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse mehr, da das Scheitern der Privatfinanzierung des Freizeitparks Nürburgring mittlerweile bekannt ist. Das sei nicht auf die Veröffentlichungen des Journalisten zurückzuführen.

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Zudem ist nicht nur der damals verantwortliche Minister zwischenzeitlich zurückgetreten, sondern es beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags mit den dubiosen Finanzmanipulationen im Zusammenhang mit der Erlebniswelt am Nürburgring.

Der Journalist hatte kritisch über den Bau des neuen Freizeitparks an der Rennstrecke in der Eifel berichtet. Dies hatte, anders läßt es sich nicht erklären, eine Kurzschlussreaktion der in Mainz Verantwortlichen zur Folge.

Das Echo kam postwendend: Die Razzia bei ihm hatte im Juni Wellen bis in den Mainzer Landtag geschlagen. In dessen Rechtsausschuss pochte die Opposition auf das hohe Gut der Pressefreiheit. Die CDU-Landtagsfraktion äußerte damals den Verdacht, dass Journalisten und Informanten gleichermaßen eingeschüchtert werden sollten.

Das Landgericht Koblenz hatte bereits im August geurteilt, dass die Durchsuchungen nicht rechtmäßig waren, weil es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben habe. Umso erstaunlicher, dass die Staatsanwaltschaft offenbar rund vier Monate brauchte, um zum gleichen Ergebnis zu kommen.

Dennoch, die damalige Beurteilung durch das Gericht und jetzige Einstellung des Verfahrens stärken Pressefreiheit und investigativen Journalismus über Rheinland-Pfalz hinaus.

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