Anleger suchen Ausweg aus Dubai-Fonds

Die Finanzkrise in Dubai betrifft auch Anleger von Dubai-Fonds. Jetzt suchen die Anleger der nach Boris Becker und Michael Schumacher benannten Dubai-Towers nach einem Ausstieg aus den Dubai-Fonds der Marke ACI. Anlegeranwalt prüft Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz.

Die Finanzkrise in Dubai lässt auch für so genannte Dubai-Fonds das Schlimmste befürchten. "Spätestens jetzt werden viele Anleger bereuen, dass sie sich auf Dubai-Fonds eingelassen haben. Die vermeintlichen Renditebringer vom Persischen Golf entpuppen sich als Renditekiller. Auch bei den Dubai Towers, die mit den Namen von Boris Becker oder Michael Schuhmacher aufgehübscht und von Fondsinitiator ACI unters Volk gebracht wurden, zeigt sich: Eine weitere Spekulationsblase ist geplatzt", sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg.

Die Kanzlei Göddecke vertritt Anleger, die in Dubai-Fonds der Marke ACI investiert haben und jetzt nach einem Ausweg suchen oder ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Diese Dubai-Fonds machen Anlegern längst keine Freude mehr. Auf den Baustellen der Dubai-Towers passiert nach Angaben von Insidern seit Monaten nichts mehr. Die Immobilien laufen Gefahr, zu riesigen Investmentruinen zu werden.

Der Sanierungsbedarf von ACI-Fonds ist seit Monaten offensichtlich. Doch die Anleger können vom Fondsmanagement offenbar keine Hilfe erwarten. "Die Notlage der ACI Fonds II – V lässt sich seit Sommer nicht mehr leugnen. Trotzdem redet das Management die Probleme klein, verbreitet Schönwetterstimmung und behauptet, man würde das Schiff schon schaukeln", sagt Anlegeranwalt Göddecke.

Anleger, sollten jetzt prüfen, ob sie sich vom Fonds nachträglich trennen können. Tatsächlich gibt es für Anleger mitunter eine Hintertür. "Eine Ausstiegschance bietet sich Anlegern zum Beispiel, wenn sie den Fonds in einer so genannten Haustürsituation abgeschlossen haben, aber vom Anlageberater nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden", erklärt Rechtsanwalt Göddecke.

Von einer typischen Haustürsituation ist die Rede, wenn der Anlageberater die Initiative ergreift, seinen Kunden zum wesentlichen Verkaufsgespräch heimsucht und ihm den Fonds dort anbietet. Ob zu Hause oder im Büro spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Anlageberater seinen Kunden darüber aufklären muss, dass der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hat. "Genau hier machen Anlageberater oft Fehler", sagt Göddecke, "auch beim Verkauf von Dubai-Fonds sind uns unwirksame Widerrufsbelehrungen aufgefallen. Für die Anleger ist das im Nachhinein ein Glücksfall. Denn dann greift die Zweiwochenfrist nicht. Die Anleger können ihre Verträge bei falscher Widerrufsbelehrung also auch Jahre später noch widerrufen", erklärt der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke.

Wer aus seiner Fonds-Beteiligung nicht aussteigen kann, sollte zumindest prüfen, ob er seinen Anlageberater für die Fehlinvestition zur Kasse bitten kann. "Das ist möglich, wenn der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen hat. Anlageberater müssen ihren Kunden reinen Wein einschenken und vor Vertragsabschluss alle Informationen auf den Tisch legen, die der Kunde für seine Entscheidung braucht. Wer dem Anleger etwas verschweigt, haftet später für den Schaden", sagt Rechtsanwalt Göddecke.

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