Nachweis der illegalen Stellung der BRD am Beispiel notleidender Gesetzlichkeiten

Nachweis der illegalen Stellung der BRD am Beispiel notleidender Gesetzlichkeiten
Lübeck, Gastbeitrag für www.internet-magazin-les-art.eu
Volker Worak, 06.11.2009

Einführungsgesetz GVG

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)

Gliederung

§ 1

(weggefallen)

Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.4.2006.

Einführungsgesetz StPO
Gliederung§ 1

(weggefallen)

Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.4.2006.

Einführungsgesetz ZPO
Gliederung§ 1

(weggefallen)

Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.4.2006.

§_2 OWiG
Sachliche Geltung
Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.

§ 5 Räumliche Geltung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 5

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Aufhebungsbeschluß des Budnestages mit Wirkung vom 25.11.2007

Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig:

Ein Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes

Ein Gesetz, das snicht hinreichend bestimmt ist, verliergt gemäß Urteil des BCG seine Rechtskraft.

Lt. BGH sind Gesetze und Verordnungen, die gegen die Verfassung (hier wohl das GG) verstoßen, von vornherein nichtig.

Rechtsanalyse des Faktischen:

Der ehemalige Minister Herr Seebohm erklärte einem Polizisten auf Anfrage zu diesen Dingen, der seine Rechtssicherheit für seinen Dienst wieder erlangen wollte, sinngemäß wie folgt:

(bereits veröffentlicht) „Es käme nicht darauf an, ob die Territorialzuordnung oder ein Einführungsgesetz bestehe, da man ja wissen könne, da die Texte in Deutsch gehalten seien, sie auch hier zur Anwendung gelängen und somit gültig wären.“

Diese Aussage ist unter Fachleuten nicht nur umstritten, sondern Sie hat nur Kopfschütteln ausgelöst.

Hier wird von der offiziellen Politik und dem Politetablissement der BRD, mit gezinkten Karten gespielt, um den eigenen Staatsstreich zu kaschieren und die rechtlich holtlose Situation zu verniedlichen, in die die Politik dieses Land gebracht hat in dem illegalen Versuch, das Grundgesetz einer nicht mehr bestehenden BRD, dem Volk als Verfassung zu verkaufen und im Zuge dieser Geschehnisse, das Grundgesetz entsprechend anzupassen.

Nun hat aber das Zitiergebot und die Territorialzuweisung einen tiefen Sinn und tiefen Grund deutscher Denkart und Rechtstradition, ohne die eine Gesetzlichkeit überhaupt nicht zu Stande kommen kann.

Dazu muß man die Vorgeschichte einer einheitlichen Gesetzgebung für Deutschland sich in die Erinnerung zurück rufen.

Es war so, daß Bismarck es ja geschafft hatte, das Deutsche Reich zu einen und den Flickenteppich in der Mitte Europas aus dem Spiele- und Kräftegeränkel der Nachbarstaaten, herauszulösen. Diese Vereinigung bedurfte einer nun einheitlichen rechtlichen Grundlage. Da es jedoch in den einzelnen Länder „deutscher Nation“ unterschiedliche Gesetzgebungen gab, kam man überein, das es dieser Territorialzuordnung auch im Zusammenhang des Zitiergebotes als unabdingbare Voraussetzung zur Erlangung von Rechtskraft eines Gesetzeswerkes, -Teiles oder –Blockes im Deutschen Reich bedurfte, um allgemeine Gültigkeit zu erlangen.

Denn die Länderstruktur hatte, wie heute in der förderalen BRD, ja auch Ländergesetze, die eben nur dort Gültigkeit haben. Das ist noch heute der Fall.

Nun haben wir jedoch eine fast vergleichbare Situation in der BRD, wie zur Reichsgründung. Denn wir haben nicht nur in der BRD, wenn auch fast geregelt und sortiert, unterschiedliche räumliche Gesetzlichkeiten, sondern nun auch konkurrierendes Recht in Europa.

Und in Folge ist die deutsche Rechtsbedingung zur Erlangung von Rechtlichkeit mehr denn je gefragt und unabdingbare Voraussetzung für die Gesetzeswerke. Denn es ist nicht mehr erkennbar und klar zuordnungsfähig, gilt ein Gesetz in der EU, nur in Holland, nur in Frankreich oder nur in der BRD. Also, die Frage, um welches Recht und Gesetz es sich dann nun handle, kann eben nur durch die Territorialzuordnung deutscher Rechtstradition in Wechselwirkung zur Rechtssicherheit mit dem Zitiergebot und seiner unumstößlichen und nicht veränderbaren Rechtssubstanz, hergestellt werden.

Fehlt diese Grundvorraussetzung, wird sie aufgelöst, entwertet oder negiert, so verliert das jeweilige Gesetz unheilbar seine Rechtskraft und ist nicht mehr anwendbar.

Genau das ist hier gegeben.

Die Folgen sind unzweideutig und es muß nun endlich einmal begriffen werden und speziell Juristen, Richter, praktizierende Anwälte und Behrödenleiter etc., haben sich nach diesen geänderten Rechtsverhältnissen zu richten und Ihre Arbeit daran zu messen. Die BRD hat sich selbst aus dem Rechtsstaat verabschiedet und per Beschluß das Grundgesetz in seiner Wesentlichkeit außer Kraft gesetzt. Unabhängig der Frage, daß die BRD seit 1990 nicht mehr als Existent angesehen werden darf.

Die Folge ist ebenso zwangsläufig. Die BRD hat, wie von Prof. Dr. H. H. von Arnim und anderen Fachleuten nun hinreichend belegt, ihre „staatliche Legitimation“ nicht nur verloren, sondern selbst aufgegeben.

Da Sie sich jedoch weigert sich den Rechtsbedingungen, die sie selbst zu verantworten hat, zu beugen und zurück zu treten und dem Souverän, von dem ja „alle Macht“ auszugehen hätte, das Mandat erneut zu erteilen durch Wiedereinsetzung des Rechtes des „Deutschen Reiches“ und seiner Verfassungsgrundlagen wie dem Menschenrecht auf eine neue Verfassung durch den Staatssouverän, also den deutschen Bürgern, befindet sich die BRD in Konkurrenz zum Deutschen Reich und tritt dieser und der Bevölkerung, als neuer Besatzer auf.

Das gibt jedem Deutschen heute das verbriefte Recht, das BVG sagte in den 70er Jahren sogar zum Thema, die Pflicht, Widerstand zu leisten.

Deshalb wäre es sehr wohl angebracht, daß sich die der Freiheit verschriebenen Deutschen, die Ihre Verantwortung für Ihr Land, Ihre Kinder und Enkel noch verstehen und wahrzunehmen bereit sind, sich im Deutschen Reich und Widerstand zur BRD organisieren und sich dieser Verwaltungskonstruktion zu verweigern.

06.11.2009: | | |

Über Rainer Kaltenböck-Karow