UWG Neuerung 2009 setzt neue Maßstäbe

„Schwarze Liste“ macht unlautere Geschäftspraktiken für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter

Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verwirklicht die EU-Richtlinie 2005|29|EG und baut das Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus. Dadurch wird höhere Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Durch die überarbeiteten und verbesserten Richtlinien des Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Die Novellierung forciert gegenüber den früheren Richtlinien einen deutlich achtsameren Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C). In der „Schwarze Liste“ sind 30 unzulässige geschäftliche Handlungen verzeichnet, die Verbraucherrechte klarer und transparenter macht. Wird gegen einen dieser Punkte verstoßen liegt immer eine unzulässige Aktion vor. Unter Abschnitten wie beispielsweise „Versprechen, die man nicht halten kann oder will“, “Verbraucher täuschen“ oder „Getarnte Werbung“ werden die neu geregelten Tatbestände konkretisiert.

Weiterhin wird in der Gesetzesnovellierung weitestgehend auf die Unterscheidung der Verhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmern (B2B) verzichtet. Das bedeutet, dass das Wettbewerbsrecht einheitlich für Kunden- als auch Geschäftsbeziehungen gilt und die Neuregelung gleichermaßen Verbraucher als auch Marktteilnehmer betrifft. Bei Verstößen gegen gesetzwidrige Handlungen drohen Bußen bis zu 50.000 Euro.
Sabine Schleinig von der Frankfurter Kundenkommunikationsagentur OMEGO vertritt eine klare Unternehmensphilosophie: “Wahrheit verkauft sich am Besten! Die Kommunikation ist die Schnittstelle und Herzschlagader des Kundendienstes. Qualität, Expansion und beständige Existenzsicherung sind nur zu erreichen, wenn die Forderung der Menschen nach Aufrichtigkeit und Verbindlichkeit gewürdigt und diesem entsprochen wird.“ Diesen Grundsätzen müssen sich nun viele Unternehmen anschließen.

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Die vollständige „Schwarze Liste“ steht als PDF zum Download
auf unserer Internetseite unter http://www.omego.eu für Sie bereit.
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OMEGO KG aus Frankfurt am Main ist ein gewachsenes und inhabergeführtes Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Als Dienstleister und Service-Factory steht OMEGO für qualitativ hochwertige Kundenbetreuung und leistungsstarke Prozessunterstützung im Bereich „Business Process Outsourcing“. Der unternehmerische Fokus liegt in der Übernahme von standardisierten Geschäftsprozessen bis hin zu mehrstufigen Unternehmensfunktionen. BPO - Business Partner OMEGO betreut seit nunmehr 20 Jahren branchenübergreifend Geschäftskunden aus dem Mittelstand sowie eine Reihe von international aufgestellten Konzernen.

14.10.2009: | | |

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