BIW empört über S-Bahn-Mord von München

Konsequenzen für die Innere Sicherheit gefordert

Mit Abscheu und Empörung hat der Bundesvorstand der bürgerlich-konservativen Wählervereinigung „Bürger in Wut“ den Mord an einem Fahrgast der Münchener S-Bahn am vergangenen Samstag zur Kenntnis genommen. Der 50jährige Mann war bei dem Versuch, eine Gruppe von Kindern vor jugendlichen Erpressern zu schützen, von den Tätern zu Tode geprügelt worden. Die BIW fordern die politisch Verantwortlichen dazu auf, aus diesem Vorfall endlich Konsequenzen für die Innere Sicherheit in Deutschland zu ziehen.

Der Mord auf dem Münchener S-Bahnhof Solln ist der traurige Höhepunkt einer Reihe ähnlicher Übergriffe, bei denen Menschen Opfer gewalttätiger Jugendlicher geworden sind. Bereits im Dezember 2007 hatte die Attacke zweier Heranwachsender auf einen Rentner in der Münchener U-Bahn bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Erst im Juli 2009 prügelten Schüler aus der Schweiz wahllos auf Passanten in der Münchener Innenstadt ein. Dabei handelt es sich längst nicht mehr nur um Einzelfälle. Beinahe täglich berichtet die Presse über Gewaltakte von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Die Täter gehen immer brutaler vor. Politik und Justiz müssen jetzt handeln, soll eine weitere Eskalation der Jugendgewalt in Deutschland verhindert werden.

Dazu Jan Timke, Vorsitzender der BIW und Abgeordneter in der Bremischen Bürgerschaft: „Die Ermordung des 50jährigen Geschäftsmanns am vergangenen Wochenende hat mich traurig und wütend zugleich gemacht. Der Mann handelte so, wie es Politiker immer fordern: Er zeigte Zivilcourage und stellte sich schützend vor die Opfer von Gewalttätern. Dafür mußte er mit seinem Leben bezahlen. Angesichts dieses Verbrechens werden viele Menschen in vergleichbaren Situationen zukünftig lieber wegschauen, als Leib und Leben zu riskieren. Hinzu kommt, daß jugendliche Kriminelle selbst bei schweren Verbrechen oftmals mit lächerlich geringen Strafen davonkommen. Umgekehrt müssen Bürger, die in solchen Notsituationen mit ‚unangemessenen Mitteln’ gegen die Täter vorgehen, selbst mit strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Forderungen rechnen. Es ist geradezu grotesk.“

Die „Bürger in Wut“ fordern den Gesetzgeber dazu auf, das deutsche Strafrecht den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Das in den sechziger Jahren entwickelte Jugendstrafrecht, das einseitig auf den Erziehungsgedanken abstellt, ist angesichts der steigenden Gewaltbereitschaft junger Täter nicht mehr zeitgemäß. Es ist ein Unding, daß heute etwa 90 Prozent der Heranwachsenden im Alter von 18 und 21 Jahren, die schwere Straftaten begangen haben, nach dem Jugend- und nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Zukünftig dürfen volljährige Täter nur noch in begründeten Ausnahmefällen in den Genuß des milderen Jugendgerichtsgesetzes (JGG) kommen. Gleichzeitig ist die Möglichkeit zu eröffnen, das Erwachsenenstrafrecht bei schweren Straftaten auch auf Personen im Alter von 15 bis 17 Jahren zur Anwendung zu bringen. Freiheitsstrafen sollen von den Gerichten nur bei erstmaliger Verhängung zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ausländische Gewalttäter sind nach Verbüßung ihrer Haftstrafe konsequent in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

Gleichzeitig setzen sich die „Bürger in Wut“ dafür ein, die Sicherheit im öffentlichen Raum durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen. Neben der flächendeckenden Videoüberwachung von Bussen, Bahnen und Kriminalitätsschwerpunkten muß die Präsenz von Ordnungskräften verstärkt werden. Eine personelle Aufstockung der regulären Polizei ist wegen der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte nur begrenzt möglich. Deshalb sind nach dem Vorbild Bayerns, Hessens und Sachsens zusätzlich Sicherheitswachten aus freiwilligen Bürgern in allen Bundesländern zu bilden. Ein Aufgabenschwerpunkt der Sicherheitswacht muß der Schutz des ÖPNV durch Sicherheitsstreifen in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen sein. Diese Konsequenz ist nicht nur dem Mord von München-Solln, sondern auch der wachsenden Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Fahrgäste und Fahrpersonal geschuldet, die vor allem in deutschen Großstädten registriert werden.

„Nach dem schrecklichen Verbrechen von München darf es die Politik nicht dabei belassen, das Gewaltopfer posthum mit dem Bundesverdienstkreuz zu ehren und danach zur Tagesordnung überzugehen. Jetzt muß gehandelt werden, und zwar rasch. Es darf in Deutschland keine rechtsfreien Räume geben, weder in Bussen und Bahnen noch in bestimmten Stadtvierteln. Und es muß gewährleistet sein, daß jugendliche Gewalttäter von der Justiz spürbar bestraft werden, und das zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Auch das gehört zu einer glaubhaften Verbrechensprävention in Deutschland. Wer sich diesen Forderungen verschließt, untergräbt auf kurz oder lang das Vertrauen der Bürger in den Rechtstaat“, so Jan Timke abschließend.

16.09.2009:

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