Die Deutsche Frage ist offen

Betreff : Deutschland als Ganzes

Berlin/Oeversee, 08.09.2009 Redaktionsbeitrag

Mit dieser Textaufmachung erhalten wir heute einen Gastbeitrag von www.staat-deutschland.de, eingereicht von Herrn Peter Hentschel, Franken und Gregor Paul Braun, Gerolstein, zum aktuellen Thema der Rechtlichkeit der BRD im Zusammenhang der „deutschen Wiedervereinigung“

Dieser Artikel weist eindeutig und präzise nach, wie es um den rechtlichen Gang der Wiedervereinigung Deutschlands in der verbliebenen Geografie der ehemaligen Besatzungsteile, bestehend aus der sowjetisch besetzten Zone und der durch die westlichen alliierten besetzten Zonen, bestellt ist.

Es wird unzweideutig nachgewiesen, daß es im Zusammenhang dieser Wiedervereinigung einen „kalten Staatsstreich“ aus Zweckdienlichkeit gegeben hat, der selbst von den Alliierten so nicht gewollt wurde, jedoch aus machtpolitischem Kalkül von Herrn Helmut Kohl angeordnet und von Herrn Hans Diedrich Genscher und Herrn Wolfgang Schäuble unter billigender Inkaufnahme, gedeckt wurde. Weiterhin ist der gesamte damalige wie heutige Bundestag inkl. der Richterschaft bis hin zum Bundesverfassungsgericht, involviert.

Insoweit greift nach gültiger Rechtssprechung des Artikels 20 Abs. 4 des alten GG, worauf sich die nun zu Recht so zu bezeichnenden „Politverwaltungsdiktaturgarde“ nach wie vor ohne staatliche Legitimation beruft. Danach besteht für jeden Bürger des Staates Deutschland und der BRD sogar Widerstandspflicht, da diese Garde die Demokratie und den Anspruch des Souveräns nach Selbstbestimmung nach Innen und Außen, auch als Menschenrecht auf eine neue Verfassung, wie festgeschrieben, verweigert und aufgehoben hat.

Deshalb ist es sehr zu empfehlen, sich auf der Seite www.staat-deutschland.de sich einmal in die Ausführungen einzulesen und seine Schlüsse daraus zu ziehen.

Der einzige Punkt der diskussionswürdig erscheint, ist die Frage danach, welche Verfassung denn nun aufgrund der faktisch aufgelösten BRD und SBZ/DDR, nun zu gelten habe.

Hier teilen sich wohl die Meinungen. www.staat-deutschland.de vertritt die Meinung, daß aufgrund der Auflösung beider Provisorien SBZ/DDR wie BRD die Verfassung von 1949 als Gesamtdeutsche Verfassung zu gelten habe, da diese von politischen Vertretern in Nachfolge der Reichstagsvertretung resp. Ersatzmandatsträger des zu diesem Zeitpunkt politisch noch geltenden Reiches, zu gelten habe und somit zu einer legalen Verfassung beigetragen haben, die in Abstimmung und Zustimmung, Rechtlichkeit erlangt hätte.

Da jedoch nur die Vertreter des sowjetischen Besatzungsteiles dieser Verfassung zugestimmt haben, also vor Begründung separater Ersatzstaaten durch die Westalliierten wie der Sowjetunion, ist eine ausreichende Zustimmung zur Rechtlichkeitserlangung für ganz Deutschland, doch zu bezweifeln. Hinzu kommt die Überlegung, daß zu der Zeit 1945 bis 1949 der Reichstag hätte einberufen werden müssen und entweder der Reichstag über die Verfassungsfrage zu befinden hätte oder der Reichstag aber eine Verfassung zur Abstimmung dem Souverän hätte vorlegen müssen.

Dieser Fakt ist jedoch zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen. Außerdem wäre zu hinterfragen aufgrund einer fehlenden Reichsregierung, einer Interimsregierung als Ergebnis der militärischen Niederlage oder aber eines Volksbundesrath, wie es sich aus der Reichsverfassung von 1871 ergibt, inwieweit überhaupt ohne den Volkssouverän zu befragen, hier hätte handeln können. Denn Fakt ist auch, eine Reichsverfassung, auf die sich politische Mandatsträger 1949 hätten berufen können, wäre nur die Reichsverfassung als Arbeitsgrundlage von 1871, da die Reichsverfassung von 1919 keine Mehrheit erlangte, nicht ratifiziert war und später von Adolf Hitlers NSDAP korrumpiert wurde und durch Ermächtigungsgesetz in eine Diktatur gewandelt.

Für uns Heutigen bedeutet dieses in Rechtskontinuität deutscher Entwicklung, Ausgangslage für das wiedervereinigte Deutschland ist die Beendigung der SBZ/DDR und BRD gemäß Haager Landkriegsordnung, der Erklärungen um die Wiedervereinigung Deutschlands in der Restgeografie der besetzen „Länder des vereinigten Wirtschaftsgebietes deutscher Nation“ auf der Grundlage der Gründungsakte des Deutschen Reiches durch die Außenminister der USA und in Vertretung der westlichen Alliierten Herrn Baker, sowie für die Sowjetunion Herrn Schewardnaze.

Somit ist es Fakt und eindeutig belegt, die SBZ/DDR wie auch die BRD als provisorische Gebilde aus der Besatzungszeit, unabhängig der Akzeptanz seitens der UN als vorübergehende, vorläufige Anerkennung von Staatlichkeit der beiden Besatzungskonstrukte Deutschlands für die Welt, ist aufgelöst. An deren Stelle ist ein Gebilde getreten, daß von der UN als Staat Deutschland bestehend aus den beiden Besatzungsgebieten geführt wird, jedoch ohne Bezug auf die Prüfung einer legalen innerstaatlichen Rechtssituation Deutschlands selbst zu beantworten.

Diese ist eindeutig beantwortet. Die BRD wie die SBZ/DDR sind Historie, also erloschen. Eine Weiterführung unter der Gesetzlichkeit der alten BRD illegal und ohne staatliche Legitimation.

Die Frage, die sich stellt um Deutschland in Europa friedlich zu erhalten und erneute Verwerfungen um Deutschland zu vermeiden, ist einzig die Frage, ist das Politetablissement bereit, sich der Gesetzlichkeit des Souveräns aus dem Anspruch der juristischen Kontinuität um die Legalitätsfrage des Deutschen Reiches zu beugen, oder bedarf es einer gewaltsamen Lösung dieser Frage. Denn nach den Rechtsgrundsätzen der alten BRD, der heutigen illegalen BRD wie auch der Reichsgesetze, steht es dem Souverän als Pflichtaufgabe zu, diesen „kalten Staatsstreich“ zu beenden und das Recht wieder einzusetzen. Und damit die Deutsche Frage einer Lösung zuzuführen.

Ob das nun als Deutsches Reich oder unter dem Begriff Staat Deutschland geschieht, ist hierbei von zweitraniger Bedeutung. Das wäre mit einer neuen Verfassung, die auf der Grundlage einer rechtlichen Situation sich sicherlich stellen mag, zu lösen. Denn die alte Reichsverfassung von 1871 kann sicherlich nur Arbeitsgrundlage sein. Eine Grundlage für Deutschland in Europa für das 21. Jahrhundert, wird sie nicht bilden können. Jedoch eine gute Grundlage, eine Kernsanierung in Deutschland vorzunehmen, was dringend geboten erscheint um Deutschland wieder nach Innen und Außen handlungsfähig werden zu lassen und die Freiheit des Einzelnen wie der kreativen Befreiung freien Handelns in Kultur, Bildung, Wirtschaft und Lebensgestaltung, zu befördern.

08.09.2009: | | |

Über Rainer Kaltenböck-Karow