Marketiers in der Zwickmühle: Ohne Daten-Integration und -Konsolidierung wird Dialogmarketing nach BDSG-Novelle zum Wagnis
Pressetext verfasst von spaulke am Mo, 2009-08-24 18:42.Unternehmen müssen wegen neuer Datenschutzgesetzgebung strenge Vorschriften beim Kundendialog beachten – oder riskieren Strafen von bis zu 300.000 EUR. Integrierte Kundendatenbestände ermöglichen genaue Datenanalysen und helfen, Kontaktrisiken auszuschließen. Gerade im Massenkundengeschäft jedoch sind die Kundendaten häufig noch in IT-Silos versteckt und entziehen sich schneller Analyse durch die Marketingabteilungen.
Düsseldorf, den 24.08.2009, von Sebastian Paulke - Der digitale Dialog gewinnt immer mehr an Bedeutung – unter anderem, weil Unternehmen ihre Kunden schnell und bequem z.B. mit eMails kontaktieren und ihnen aus der eMail heraus den Zugang zu weiteren Informationen bieten können. Zugleich lassen sich die Reaktionen und Handlungen des Kunden messen und Kommunikationsstrategien ebenso wie die Ansprache innerhalb einer Kampagne anpassen. So ist es auch kein Wunder, dass angesichts der Wirtschaftskrise und des verschärften Datenschutzrechts immer mehr Unternehmen auf IT-basiertes Datenbank-Marketing setzen, um trotz Kostendruck und Nachfrageloch die Abätze weiter anzukurbeln: Laut dem aktuellen DM Direktmarketing Monitor der Deutschen Post werden in Deutschland dieses Jahr rund 51 Milliarden Euro in das Dialogmarketing im weiteren Sinne fließen.
Doch das neue Datenschutzgesetz birgt große Hürden für das Dialogmarketing: Wer z.B. Kunden anschreibt ohne deren Einwilligung, wer keine Opt-ins, also die Einwilligung des Kunden zur Kontaktierung beibringen kann oder wer das falsche Kontaktmedium wählt, muss mit Strafen in Höhe von bis zu 300.000 EUR rechnen. Dialogmarketingexperte Florian Haarhaus, Deutschland-Chef von Alterian http://www.alterian.de, rät Unternehmen daher dringend, ihre Kundendaten gründlich zu integrieren und zu konsolodieren, bevor sie unter den neuen Bedinungen ihr Dialogmarketing intensivieren: „Die Qualität der Kundendatenbestände ist der Schlüssel für rechtlich einwandfreies Dialogmarketing, weil erst der Gesamtüberblick über alle Daten es ermöglicht, die Kunden nach ihren verschiedenen Anforderungen und ihrem rechtlichen Status zu klassifizieren. Sobald einmal alle Kundendaten in einer Datei zusammengeführt sind, können die Kunden nach ihrer Dialogmarketingeignung segmentiert und im Rahmen der geplanten Kampagnen gesetzeskonform und risikofrei angesprochen werden.“
Gerade bei Großunternehmen sind die Kundendaten aber häufig in proprietären CRM-Systemen oder in komplexen Data Warehouses verteilt, berichtet der IT-Innovator und Unternehmensberater Karl-Heinz Land: „Im Beratungsgeschäft entfällt ein Gutteil der Integrationsprojekte auf CRM- oder DW-Integrationen – wir beobachten einen starken Trend bei unseren Kunden, ihre IT-Silos aufzubrechen, um die darin enthaltenen wertvollen Daten anderen Anwendungen z.B. im Marketing verfügbar zu machen.“
Sobald die Daten in konsolidierter Form vorlägen, so Haarhaus, der am 15. September ein kostenloses Webinar zu den Herausforderungen des neuen BDSG anbietet http://www.alterian.de/news_events/events/BDSG_opt-in_opt-out/, sollten Marketingverantwortliche die Kundendaten entsprechend der neuen Business Rules der BDSG-Novelle genau qualifizieren. „Wer die geänderten Rahmenbedingungen durch entsprechendes ‚flagging’ der Kundendatensätze einmal in seine Kundendatenbestände integriert hat, wird auch zukünftig von den Vorteilen des Dialogmarketings profitieren können. Aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen laden wir alle Marktingverantwortlichen ein, sich bei unserem kostenlosen Webinar fundierten Rat zu holen, um auch in der neuen Saison risikofrei Ihren Kundendialog weiter intensivieren zu können.“
Weitere Informationen:
Das neue Bundesdatenschutzgesetz - Herausforderungen für Vertrieb und Marketing
Webinar
Beginn: 15. September 2009, 10:30
Ende: 15. September 2009, 11:30
Zum 01. September tritt das neue BDSG in Kraft. Es fordert von den Unternehmen einen Paradigmenwechsel: Von Opt-Out zu Opt-in. Dazu gibt es viele Ausnahmeregelungen und Besonderheiten.
• Wollen Sie wissen, was das neue BDSG für Auswirkungen auf Ihre Neukunden-Gewinnung und Stammkunden-Kommunikation hat?
• Wie verführen Sie den Kunden zu einer Reaktion und holen dabei auch eine recht-wirksame Opt-in ein?
• Suchen Sie nach Tipps und Tricks, wie Sie die Opt-Ins viel einfacher erhalten als bisher gedacht?
• Do’s and Dont’s - die Sie sofort umsetzen können.
In dem kostenlosen Webinar am 15 September um 10:30 Uhr sehen Sie konkret anhand vieler Beispiele (aus BtB und BtC), welche Herausforderungen das neue BDSG für Unternehmen mit sich bringt - und vor allem: wie man diese Probleme löst.
Jedes Beispiel wird aus Sicht des Vertriebs bzw. Marketing beschrieben und im Anschluss einer rechtlichen Beurteilung unterzogen.
So erhalten Sie Tipps und Tricks, wie Sie rechtssicher Ihre Interessenten- und Kundendaten qualifizieren. Dies ist die Basis für den dauerhaften Dialog mit Ihrer Zielgruppe - und damit die Basis für Ihren Erfolg.
Moderatoren sind: Dr. Markus Klinger von Kleiner Rechtsanwälte und Georg Blum von CommunDia GmbH und Mitglied im Vorstand des Deutschen Dialogmarketing Verbands e.V.
Melden Sie sich hier kostenfrei an: http://bdsg.eventbrite.com/
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