Die Wirtschaft boomt bei illegalen Sportwetten

Absurde Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages

Von www.oddscompany.com

Werden uns künftige Sportereignisse im Fernsehen vom Glücksspielstaatsvertrag vorenthalten? Beste Beispiele hierfür sind die beiden Tennisturniere German Open Hamburg Rothenbaum und ATP-Tennisturnier in Stuttgart-Weissenhof. Hier ist es den Veranstaltern untersagt worden Werbung für einen kommerziellen Sportwettenanbieter zu betreiben. Spinnt man dieses Szenario weiter und unterstellt man, dass es zu einem UEFA Champions-League-Finale 2010 in Madrid zwischen Real Madrid und AC Mailand kommen würde, dürfte dieses Spiel nicht im deutschen Fernsehen ausgestrahlt werden, da beide Vereine von einem großen privaten Sponsor der Wettbranche gesponsert werden und den Namen des Sponsors auf dem Trikot tragen.

Wäre es ein realistisches Szenario, dass der ausstrahlende Sender den Namen des Sponsors während des Spiels auf sämtlichen Trikots wegretuschiert?

Glücksspielstaatsvertrag hat Ziele nicht erreicht

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag ist durch die Länder ein bürgerliches Grundrecht, nämlich Artikel 12, Abs. 1, (Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen) außer Kraft gesetzt worden.

Ziele des Staatsvertrages sind:

• Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
• das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
• den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
• sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.

Mit Inkrafttreten wurden Fakten geschaffen:

• Stetig fallende Einnahmen beim staatlichen Glücksspiel,
• Soziallotterien können ihre gesellschaftlichen Aufgaben nur eingeschränkt wahrnehmen,
• bei privaten Sportwettenanbietern, gewerblichen Spielvermittlern wurden ca. 25.000 Arbeitsplätze vernichtet,
• Sportsponsoring wird erheblich eingeschränkt,
• Umsatzeinbußen in der Werbewirtschaft.

Fakt ist aber auch:

• Nutzer der Technik des 21. Jahrhunderts (Internet) werden als „Süchtlinge“ diskriminiert,
• staatliche Monopolanbieter und private Anbieter besitzen nach wie vor keine Rechtssicherheit,
• Einschränkung der staatlichen Monopolanbieter auf innovative Neuerungen im Markt,
• selbst gewichtige Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Schichten haben kein Verständnis für die Argumentation mit welcher der Glücksspielstaatsvertrag in Zusammenhang mit Sportwetten begründet wird (Zitat Rudolf Assauer: "Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht?").

Trotz Staatsvertrag stehen Wetten und Glücksspiele bundesweit und flächendeckend zur Verfügung. Es ist ein völliger Irrglaube der Landesregierungen, dass mit der Schließung sämtlicher so genannter „Illegalen Sportwettenannahmestellen“ (damit meinen wir staatlich kontrollierte Anbieter aus einem Drittland) die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols auf Sportwetten gewährleistet bleibt. Mit jeder Schließung einer solchen Annahmestelle wird eine wirkliche Illegalität begründet und forciert. Die Anbieter vor Ort sind bestens organisiert und es werden zeitnah und weitgehend nicht wahrnehmbar neue Strukturen aufgebaut und in weiterer Folge Sportwetten ohne Limits – und ohne europäische Lotteriesteuer und ohne staatliche Aufsicht – massenhaft tagtäglich abgeschlossen. Man muss feststellen, dass aus einer bis zum Staatsvertrag staatlich regulierten Branche nun ein völlig unkontrollierter Markt entstanden ist.

Ein monopolisierter Sportwettenmarkt scheitert an der Tatsache, dass die Zugangskosten zu diesem nahezu 0,00 € betragen und, wie erste Urteile von Strafgerichten in Deutschland bestätigen, das Risiko einer Strafe gering ist. Das AG Rottenburg, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 3 Cs 19 Js 8133/08, hat diesbezüglich folgendes Urteil gefällt: „Hinsichtlich der neuen Regelungen, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag zum 1.1.2008 in Kraft getreten sind, besteht rechtliche Unklarheit über deren Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Eine eindeutige Rechtsprechung ist nicht erkennbar“.

In einigen Ländern der Bundesrepublik dürfen private Anbieter, mit so genannten DDR Lizenzen, Sportwetten den Staatsbürgern anbieten. Dies gilt sowohl stationär als auch über das Internet und andere Medien (Sächsische Oberverwaltungsgericht vom 12.12.2007 Az.: 3 Bs 286/06; “Inhabern von zu DDR-Zeiten erteilten Genehmigungen zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten darf der Abschluss oder die Vermittlung von Sportwetten mit Personen, die sich im Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten, nicht untersagt werden“). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - eine Prüfung der Vereinbarkeit mit Art. 3, Abs. 1.Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ aufgeschoben: “ …, bereits mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, erübrigt sich insoweit eine Prüfung der Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG“ (Randnummer 145). Auf Dauer wird eine solche Ungleichbehandlung von Bürgern und Anbietern vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Die vereinbarten Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zur Festigung des Monopols und Bekämpfung der Spielsucht und der daraus resultierenden Gefahren konnten nicht verwirklicht werden. Im Schatten der Monopolisten hat sich ein riesiger illegaler Markt für Sportwetten etabliert, der insbesondere jene Bürger anzieht, welche durch den Vertrag geschützt werden sollten. Zur Suchtprävention bedarf es Regeln sowie Aufklärung und zur Behandlung betroffener Personen muss fachkundige Betreuung in geeigneten Einrichtungen bereitgestellt werden, aber es bedarf sicher keines Staatsmonopols um die Spielsucht zu bekämpfen.

Wir von www.oddscompany.com appellieren an die verantwortlichen Politiker, insbesondere auch an die Staatslotteriegesellschaften, sich für einen freien Wettbewerb bei Sportwetten - unter gleichen und fairen Bedingungen und Regeln – einzusetzen. Besonders die Staatslotteriegesellschaften haben mit ihrem bereits vorhandenem, dichtem Vertriebsnetz und ihrer hervorragenden Reputation in diesem hart umkämpftem Markt entscheidende Vorteile gegenüber den privaten Mitbewerbern und werden sich vom Markt ausreichende Anteile sichern können. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Staat in etwa an der in Europa üblichen Lotteriesteuer orientiert, da andernfalls der Graumarkt weiter Überhand nehmen wird.

Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis

Schedlberger Hannes
schedlberger at oddscompany.com
www.oddscompany.com

Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).

Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.

Das Unternehmenskonzept der Oddscompany Sportwetten GmbH ist darauf ausgerichtet, neben dem staatlichen Sportwettenangebot eine private Sportwette einer breiten Kundenklientel zugänglich zu machen. Parallel zum Online Sportwettenportal www.oddscompany.com wird die Expansion des Filialgeschäfts durch Eröffnung von Wettannahmestellen vorangetrieben. Die Oddscompany Sportwetten GmbH ist verantwortlicher Betreiber des Online Sportwettenportals www.oddscompany.com.


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