Privathaftpflichtversicherung

Tipps zum Abschluss einer Privathaftpflcihtversicherung. Was muss ich beachten? Was sind die Preise?

Haftpflicht Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Personenschäden können bei einem Schadenersatzanspruch schnell in die Millionen gehen.

Umfang

Achten Sie darauf, dass der Tarif weitere für Sie wichtige Leistungen bietet und ob die für Ihre Situation notwendigen Erweiterungen vorhanden sind. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, die für Sie wichtigen Zusatzeinschlüsse zu finden.

Beitrag

Zahlen Sie Ihren Beitrag wenn möglich jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.

Selbstbehalt

Für eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gibt es oft Beitragsrabatte von 25 Prozent uns mehr. Lohnen kann sich der Selbstbehalt, wenn Sie Zusatzleistungen oder einen leistungsstärkeren Tarif des Versicherers wünschen und so durch den Selbstbehalt sparen können. Wichtig ist ein möglichst umfassender Versicherungsschutz und nicht die Erstattung von Bagatellschäden.

Lebenspartner

Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner ohne Trauschein sind zuschlagsfrei mitversichert. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, können Eheleute die jüngere Police sofort kündigen, ohne eine Frist wahren zu müssen.

Kinder

Für eine Familie genügt ein Vertrag. Auch Kinder sind zuschlagsfrei mitversichert. Unterheiratete volljährige Kinder sind mitversichert, wenn sie eine Lehre oder ein Studium absolvieren. Dies gilt jedoch in der Regel nicht, wenn sie vorher schon einmal berufstätig waren.

Sondertarife

Verschiedene Versicherer bieten Single-, junge Leute- oder Seniorentarife an. Genauso gibt es Tarife für Beamte und den öffentlichen Dienst.

Schaden Haftpflichtversicherung

Melden Sie dem Versicherer jedes Schadenereignis unverzüglich, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, spätestens innerhalb einer Woche. Der Versicherer kann sonst die Leistung verweigern. Dies gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht jedoch nur, wenn der Versicherer schriftlich darauf aufmerksam gemacht hat.

Verschulden

Ohne vorherige Zustimmung des Versicherers dürfen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch zum Teil anerkennen oder entschädigen oder mit dem Anspruchsteller einen Vergleich schließen. Stellt der Versicherer „mangelndes Verschulden“ fest, muss er nicht leisten. Damit bekommt der Geschädigte dann kein Geld.

Privathaftpflicht Kündigung

Sie können bis drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen.

Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Mit unseren Vergleichsrechner können Sie Preise und Leistungen vergleichen. Bitte klicken unter www.dasfinanzenteam.de


Über BrokerConsultant