Dringender Verdacht

Das Verhalten und Schweigen der österr. Medien zur Sache ist höchst seltsam und erhärtet den Verdacht, dass der Strafgefangene mit seinen Anschuldigungen recht hat, nämlich ein Staatsgeheimnis bleiben und im Gefängnis sterben zu müssen, weil die Wahrheit um seine Person das Land erschüttern könnte.

Der Häftling erhebt nämlich schwerste Vorwürfe und fordert die österr. Medien auf, u.a. die polizeilichen und gerichtlichen Protokolle des Strafverfahrens beim Landesgericht Graz zu GZ 6 Vr 1998/89 im Zusammenhang der Gattin eines hohen Politbeamten zum Beweis seiner Anschuldigungen zu veröffentlichen – siehe http://pressemitteilung.ws/node/166016(Geheimakte 6 Vr 1998/89, LG Graz - Justizkrimi).

Die österreichischen Medien wiederum(redaktion@oe24.at, redaktion@diepresse.com, apa@apa.at,programm@falter.at,redaktion.graz@woche.at,redaktion.graz@derstandard.at,online@kleinezeitung.at,office@krone.at,redaktion@news.at,online@news.at, politik@news-networld.at,redaktion@profil.at, 3sat@orf.at,redaktion@nachrichten.at,presse@puls4.com,studio.ooe@orf.at,zeitimbild@orf.at,thema@orf.at,report@orf.at,zib2@orf.at, zibflash@orf.at,zib20@orf.at,zib24@orf.at,atv@atv.at, journal.panorama@orf.at u.a.m) stellen sich allerdings unwissend zum Fall Bresofsky-Chmelir, obwohl sie mit zahlreichen Anfrage-Mails und Telefonanrufe und mit den Internet-Berichte und der schweren Vorwürfen des Häftlings konfrontiert wurden: http://pressemitteilung.ws/node/165568(Austria Presse Agentur unterdrückt Berichterstattung), http://pressemitteilung.ws/node/164670 (Befangenheit der Justiz), http://pressemitteilung.ws/node/163673(Emotionale Odyssee).

Die Rechtfertigungen der jeweiligen Print- und Funkmedien waren zwar unterschiedlich, liefen aber darauf hinaus, dass sie denn Langzeit-Häftling Bresofsky-Chmelir zwar kennen, jedoch nicht wüssten, dass über den Häftling im Internet berichtet wird und das er schwere Anschuldigungen gegen die österr. Justiz und Medien erhebt.

Mit der Tatsache konfrontiert, dass über den Häftling seit knapp einem Jahr in zahlreichen privaten Online-Magazinen berichtet wird und diese Berichte regelmäßig auch an österr. Medien per Mails und Telefonate empfohlen wurden, meinten sie, das sie nichts davon wüssten. Weiter nachgehackt, das die zahlreichen Mails mit den Hinweisen und URLs –Adressen der Berichte sehr wohl und ohne Fehlermeldung gesendet wurden und daher in den Redaktionen eingelangt sein mussten, bekamen meine Kollegen unwillige und kurze antworten:„Wir werden nachsehen“ und “Ich werde beim Kollegen nachfragen“ und so fort.

Auch Amnesty International Österreich rechtfertigt sich eigenartig info@amnesty.at 01/78 00 80, contact-ai-gruppe44@amnesty.at :„Wir sind nur für politischen Gefangenen zuständig. Strafgefangene können wir nicht erfassen, weil wir nur ein kleines Budget haben. Ja, Bresofsky-Chmelir kennen wir. Er ruft gelegentlich bei uns an, aber wir können da nichts machen. Wir dürfen uns in Justiz Angelegenheiten nicht einmischen.“

Amnesty Int. Österreich mit Fakten konfrontiert, das der betroffene Häftling des Öfteren darauf hingewiesen hat, das sein Fall durchaus politische Komponenten aufweise, da er unter anderem laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz vom 28.2.1990, AZ 11 St 4502/89-3, Seite 5, der politischen Erpressungsversuch des österreichischen Staates beschuldigt wurde (präzise Wortlaut in der Anklageschrift: Er beabsichtigte nach seinen eigenen Angaben, sich in das Ausland abzusetzen und dort Angehörige der österreichischen Botschaften in seine Gewalt zu bringen um damit den österreichischen Staat erpressen zu können.) und das ihm bis Oben auf von den Gerichte sämtliche Verteidigungsrechte unterdrückt wurden, meinte A.I. Österreich, „Davon wissen wir nichts.“

Man hat ständig den Eindruck, dass zum Fall Bresofsky-Chmelir in Österreich – trotz schwerster Vorwürfe und Vorhalte mit Fakten - niemand was wissen und erfahren will, wenngleich der Strafgefangene mittlerweile mit über 31. Jahre durchgehender Haft der längst dienende Häftling in Österreich ist. Ganz offensichtlich wird hier eine Politik des Totschweigens betrieben.
Viele Fakten, Indizien und Hinweise deuten daraufhin, dass der Fall Juan Carlos Bresofsky-Chmelir sehr wahrscheinlich dramatischer und skandalträchtiger ist, als bisher angenommen und berichtet. Denn es sind zudem Berichte im Internet aufgetaucht, die, falls sie sich bewahrheiten, dann auch erklären würden, warum Österreich die Angelegenheit mit allen Mitteln zu vertuschen versucht http://montevideopaz.wordpress.com/2008/12/08/odyssee-im-gefangnis/ , http://montevideopaz.wordpress.com/2008/12/08/geheimakte/ .

Seine Frau Silvia kämpft unerbittlich um seinen Mann und wird ebenfalls von den Medien in Österreich ignoriert. Seit kurzem bemüht sich auch der Rechtsanwalt Dr. Helmut Schott aus Salzburg um die Belange des Strafgefangenen (Anfragen: GGGV (Gerichtsgutachtengeschädigtenverband, gerichtsgutachten@me.com , RA Dr. Helmut Schott, Nonntaler Hauptstrasse 46 a, 5020 Salzburg, 0664 142 7667), wird jedoch genauso von den österr. Medien sabotiert.

Meine Kollegen und ich werden an der Sache dranbleiben, weil es nicht sein kann, das ein Häftling hinter Gittern sterben muss, weil der Staat was zum vertuschen hat und sich zudem an den Häftling rächen will. Und zumal der Häftling schon in früheren Schreiben stets versicherte, was in sein Alter und nach so langer Haft durchaus zu glauben ist: „Wenn ich irgendwann entlassen werde, so können Sie sicher sein, das ich kein Wort mehr davon sagen und hören will. Ich will dann nur die letzten Jahre meines Lebens mit meiner geliebten Frau Silvia in ruhe und glücklich verbringen, sonst gar nichts.“

08.08.2009: | |