Haftungsschutz für Kleinunternehmer ist oft teuer erkauft –UG & Co. KG und Ltd. & Co. KG rücken derzeit wieder in den Fokus..

Haftungsschutz für Kleinunternehmer ist derzeit wichtiger denn je, denn schon lange prognostizieren deutsche Wirtschaftsauskunfteien wie etwa Creditreform für 2009 eine regelrechte Pleitewelle.

Zwar ist es mit der neuen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und auch der britischen Limited inzwischen für praktisch Jedermann möglich, sich und seine Geschäfte für sehr wenig Geld einfach und schnell abzusichern, da nur 1 EUR Stammkapital zur Gründung dieser Gesellschaften erforderlich sind, allerdings kommt der Kostenschock nicht selten später: Dann nämlich, wenn die erste Steuererklärung fällig wird.

Denn: Die Unternehmergesellschaften und britischen Limiteds unterliegen der gleichen Besteuerung wie eine reguläre deutsche GmbH. Körperschafts-und Gewerbesteuer, sowie der Solidaritätszuschlag, machen etwa 30 % aus. Dazu gesellen sich 25 % Abgeltungssteuer bei Gewinnentnahmen der Gesellschafter – und das vom ersten Cent an.
Über den preiswerten Haftungsschutz freut sich dann vor allem oft einer - der deutsche Fiskus. Viele Unternehmer würden deutlich weniger Steuern zahlen, wenn Sie weiterhin als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft wie etwa die GbR tätig wären – doch dann hätte sie keinen Haftungsschutz.

Abhilfe aus dem Dilemma schaffen die neuen Rechtsformen UG & Co. KG und Ltd. & Co. KG, die nach dem Vorbild der in Deutschland sehr beliebten GmbH & Co. KG konstruiert werden. Im Zentrum steht hier eine deutsche Kommanditgesellschaft, die zwei Sorten von Gesellschaftern kennt: Die Vollhafter (Komplementäre) und die Teilhafter (Kommanditisten).

Die KG übernimmt dabei das operative Geschäft, und wird als Personengesellschaft progressiv besteuert. Das heißt bei niedrigen Gewinnen greifen auch nur niedrige Steuersätze. Zu dem ist eine KG mit einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR ausgestattet.

Die Unternehmergesellschaft oder Limited Company wird bei der KG als Vollhafter eingesetzt, entfaltet selbst jedoch keine Geschäftstätigkeit sondern bringt den Haftungsschutz mit in die Gesellschaft. Im Ergebnis ist die Co. KG eine steuerlich gesehen günstige Personengesellschaft mit wirtschaftlich sehr wichtigem Haftungsschutz.

Weitere Informationen zum Thema auf: easy-limited.de