Grenzgänger im Bereich Deutschland – Schweiz müssen krankenversichert sein

Seitdem die Änderungen der bilateralen Verträge CH-EU in Kraft getreten sind, müssen sich alle Grenzgänger in die Schweiz krankenversichern. Wer in Deutschland lebt, aber in der Schweiz arbeitet, hat jedoch die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate ab Beschäftigungsbeginn von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Webseite www.grenzgaenger-d-ch.de klärt über Hintergründe und Möglichkeiten der Versicherungspflicht auf und hält viele Ratschläge für Grenzgänger bereit.

Viele Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sind nur unzureichend darüber informiert, dass in der Schweiz eine Krankenpflegeversicherung notwendig ist. Eine Grundversicherung, welche die grundlegenden Leistungen abdeckt, muss deshalb eingerichtet werden. Der Grenzgänger muss sich in der Schweiz selbst um diesen Versicherungsschutz kümmern, da dies nicht von dem Arbeitgeber übernommen wird. Der Antragssteller kann sich aber innerhalb von drei Monaten von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Internetseite www.grenzgaenger-d-ch.de bietet umfassende Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Krankenversicherung. Die Berater sind ausschließlich im Bereich der Krankenversicherung tätig und weisen eine langjährige Erfahrung auf. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wo Grenzgänger sich kostengünstig und umfassend versichern können. Für eine persönliche Beratung ist eine kostenlose Hotline 0800 / 600 2004 eingerichtet. Auch eine Online-Beratung steht Hilfesuchenden zur Verfügung. Nicht nur bei der Suche nach einer passenden Versicherung steht das Team von www.grenzgaenger-d-ch.de gerne tatkräftig zur Seite, auch bei der Befreiung der Versicherungspflicht ist es gerne behilflich.

In einer übersichtlichen Auflistung der einzelnen Produkte können Sie sich gezielt über ihr Wunschprodukt informieren. Dort sind die verschiedenen Leistungen und Vorteile aufgelistet. Sie können zwischen einem Grundschutz und einem Komfortschutz wählen.
Auch erhalten Sie Informationen zu wichtigen Themen wie: Arbeitslosigkeit als Grenzgänger und der Rückkehr als Arbeitnehmer nach Deutschland.

Kontakt:
Thomas Tscheulin
Generalagentur der INTER Krankenversicherung aG

Hertener Str. 40a
79618 Rheinfelden (Baden)

Telefon: 0 76 23 - 7 41 81 81
Telefax: 0 76 23 - 7 41 81 80
Web: http://www.grenzgaenger-d-ch.de
E-Mail: info@grenzgaenger-d-ch.de

Die Internetseite www.grenzgaenger-d-ch.de richtet sich vor allem an Personen die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Es ist erforderlich, dass diese Personen auch in der Schweiz krankenversichert sind. Es werden hier verschiedene Möglichkeiten angeboten um diesen Schutz zu erhalten.

04.08.2009: |

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