Immer strafbare Gartenzwerge

Kannten Sie Ottmar Hörl? 1950 geboren, seit 1999 Professor an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg. Oder gar seine Gartenzwerge, die den „Hitlergruß“ zeigen? Ich meine, vor dem Skandal. Also genauer gesagt: Bevor die Polizei dem Skandal ein Ende machte. Vermutlich nicht.

Hörls Gartenzwerg-Nazis sorgen bundesweit für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg sieht darin ein „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Und das ist strafbar nach § 86 a des Strafgesetzbuchs. Es sei denn, die Handlung dient „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft“ oder ähnlichen Zwecken. Wenn es Professor Hörl also gelingt, die sachkundigen Staatsanwälte davon zu überzeugen, dass seine Gartenzwerge Kunst sind, ist er aus dem Schneider.

Der Künstler kann den Wirbel nicht verstehen. Der Uneinsichtige ist offenbar vergiftet von liberalem Gedankengut à la „Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit“. Dagegen hilft nur ein entschlossenes „Wo kommen wir denn da hin?“ und „Da könnte ja jeder kommen“. Also heraus mit dem Strafbefehl! Das werden wir ja noch sehen, ob ein Künstler sein Werk so mir nichts dir nichts mit dem Römischen Gruß versehen darf!

Allerdings, gewisse Zweifel bleiben, denn für dieselben Gartenzwerge hätte Professor Hörl im Dritten Reich ebenfalls Ärger mit der Justiz bekommen. Und zwar wegen „böswilliger Verächtlichmachung der NSDAP“. Eine entsprechende Strafbestimmung war 1935 als § 134 b in das Strafgesetzbuch eingeführt worden.


Über DSZ-Verlag

Benutzerbild von DSZ-Verlag

Nachname
DSZ-Verlag

Adresse

www.national-zeitung.de

Postfach 60 04 64
81204 München

Telefon +49 89 89 60 850
Telefax +49 89 83 41 534
E-Mail info@dsz-verlag.de

Homepage
http://www.national-zeitung.de

Branche
Zeitung