Nett im net. Verhaltenskodex Internet. Vom Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative von Frau von der Leyen und beabsichtigt, einen Verhaltenskodex für das Internet zu entwerfen. Dieser soll in Kürze der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Bei vielen Onlinehändlern findet sich der Satz in den AGB „Es gelten keine weiteren Verhaltenskodizes.“ Aber was ist ein Verhaltenskodex? Ein Handelsbrauch, im Plural: Handelsbräuche. In § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) heißt es dazu: „Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.“. Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen stellte kürzlich in seiner Entscheidung (Urteil vom 05.12.2002, Az.: 1 U 541/02) speziell zum Handelsbrauch „Tegernseer Gebräuche“, auch bekannt als „Tegernseer Holzbräuche“, klar, dass diesen „normativer Charakter“ zukomme, sie also so etwas ähnliches wie Gesetze sind, und dass sie auch unabhängig von ihrer Kenntnis gelten.

Bei Codex kann man auch an den „Codex Hammurapi“ denken, die wohl älteste Rechts- oder Gesetzessammlung der Welt überhaupt und zugleich auch eines der besterhaltenen Repräsentanten der mesopotamischen Literatur, die auf König Hammurapis von Babylon (1810 vor Christus bis 1750 vor Christus) zurückgeht.

In einem etwas umfassenderen Verständnis von „Kodex“ als die Tegernseer Holzbräuche und in wohl nicht ganz so umfassender Weise wie der Codex Hammurapi kann man wohl Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verstehen, die in einer Art „Onlineknigge“ Benehmensregeln für das Internet einführen möchte. In Online-Netzwerken, Foren Blogs und Chats solle – ebenso wie im Schulalltag – ein „achtsamer und wacher Umgang miteinander“ eingefordert werden. Das sagte Ministerin von der Leyen der „Rheinischen Post“, wie das „Handelsblatt“ in seiner Onlineausgabe von gestern, 23.07.2009 mitteilt: „Ziel es sei, gemeinsam mit den Verantwortlichen sowie jugendlichen Nutzern einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Außerdem müssten minderjährige Internet-Surfer über die Gefahren des Netzes aufgeklärt werden - zum Beispiel darüber, „dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können“ (http://www.handelsblatt.com/technologie/it-internet/von-der-leyen-forder...).

Wolfgang Wentzel
Rechtsanwalt
Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.

www.onlinehandelsrecht.de
www.bvoh.de

AnhangGröße
Nett im net. (1).pdf64.3 KB
BVOH Logo neu.jpg281.43 KB