Bundesdatenschutzgesetz erschwert Dialogmarketing: Unternehmen suchen Orientierung im „Minenfeld“ Neukundenakquise
Pressetext verfasst von spaulke am Do, 2009-07-23 12:40.Ab dem 1.09.2009 wird die Verwendung von Verbraucher-Daten zu Werbezwecken zum „russischen Roulette“ für Marketingverantwortliche: Bei Verstößen z.B. gegen den Einwilligungsvorbehalt drohen Unternehmen bis zu 300.000 EUR Geldbuße. Branchenkenner empfehlen Werbungtreibenden, juristischen Rat einzuholen und ihre Strategien zur Neukundengewinnung genau zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Berlin, 23.07.2009, von Sebastian Paulke – Mit dem Beschluss der Datenschutznovelle II (Datenhandel) hat der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2009 wesentliche Änderungen für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken in die Gesetzgebung eingebracht. Nach der absehbaren Zustimmung des Bundesrates werden in Deutschland ab dem 1. September 2009 härtere Spielregeln gelten, die insbesondere die Datenbank-, Direkt- und Dialog-Marketing-Branchen vor große Herausforderungen stellen werden: Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro.
Der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Management und Marketing, Ralf Strehlau, forderte im Branchenmagazin Absatzwirtschaft www.absatzwirtschaft.de die Wirtschaft dazu auf, sich schnell mit der neuen Gesetzeslage vertraut zu machen: „Jede Führungskraft, welche über Direktmarketingaktionen für die Neukundengewinnung entscheidet, sollte sich zukünftig noch stärker darüber Gedanken machen, welche Adressdatenbestände er einsetzt. Transparenz und Qualität haben Ihren Preis. Die ‚billigste’ Adresse kann zukünftig sehr teuer werden.“
Solche Bußgelder ließen sich nach Einschätzung des Spezialisten für Marketingautomatisierung Florian Haarhaus, Deutschlandchef des Dialogmarketing-Technologieanbieters Alterian www.alterian.de, jedoch auch zukünftig ausschließen, wenn Unternehmen die neuen Regeln kennen und Strategien anpassen: „Auch nach dem 1. September können Unternehmen ja weiter Neukunden ansprechen – solange sie es richtig machen und die Fallstricke kennen. Solange die Marketingverantwortlichen wissen, welche Strategien Rechtssicherheit bieten und wie sie den Paradigmenwechsel vom Opt-out zum Opt-in vollziehen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen, können sie natürlich auch in Zukunft einen intensiven, relevanten Kundendialog initialisieren und entwickeln.“
Was Unternehmen dabei zu beachten haben, erläutert Haarhaus am 15. September, 10:30 Uhr in dem kostenlosen, öffentlich zugänglichen Webinar „Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Die neuen Herausforderungen für Vertrieb und Marketing… Von Opt-out zu Opt-in!“ gemeinsam mit Georg Blum, Mitglied im Vorstand des Deutschen Dialogmarketing Verbands e.V.? http://www.ddv.de und RA Dr. Markus Klinger von Kleiner Rechtsanwälte.
Anhand vieler Beispiele aus B2B und B2C zeigen die Experten in dem Webinar auf, welche Herausforderungen das neue BDSG für Unternehmen mit sich bringt und vor allem wie man diese Probleme löst. Dabei werden die Beispiele aus Sicht des Vertriebs bzw. Marketing beschrieben und im Anschluss einer rechtlichen Beurteilung unterzogen. Die Teilnehmer erhalten so wichtige Tipps, wie sie rechtssicher Ihre Interessenten- und Kundendaten qualifizieren, um einen dauerhaften Dialog mit ihren Zielgruppen auch unter den neuen rechtlichen Anforderungen führen zu können.
Weitere Informationen und kostenlose Anmeldung zum Seminar: http://meemoo2.com/2009/07/das-neue-bundesdatenschutzgesetz-bdsg-%E2%80%...
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