BAG entscheidet: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der betrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG

Fast drei Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Nun hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 in einer der noch vielen offenen Fragen Klarheit geschaffen: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen des Arbeitgebers. Allerdings besteht ein Mittbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können.
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Karl-Heinz Heuer
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