Wertlose Wertpapiere? Jetzt Geld zurückfordern!

Wertlose Wertpapiere? Jetzt Geld zurückfordern!

Kickback: Durch das neue BGH-Urteil haben tausende Menschen die Chance, ihr Geld zurück zu erhalten. Das Urteil gilt als Meilenstein für geschädigte Anleger.
Ort, Datum. Der Bundesgerichtshof stellt mit dem Kickback-Urteil vom 12. Mai 2009 klar, dass Banken den Kunden Kickbacks, also Rückvergütungen, offenlegen müssen, ansonsten müssen die Banken dafür haften. Jens Heidenreich, Leiter des Projektes AnlegerNotruf, begrüßt dieses Urteil sehr: „Das Urteil ist für die geprellten Anleger von großer Bedeutung, ist doch jetzt der Weg zu ihrem Geld frei.“
Doch wenn die geprellten Anleger jetzt gegen die Banken klagen, kann das sehr teuer werden warnt wowka120.de. Der Finanzexperte weiter: „Für alle Menschen, die durch schlechte Kapitalanlagen oder Falschberatungen von Bankmitarbeitern viel Geld verloren haben, haben wir einen Weg gefunden, wie sie ihr Geld zurückbekommen können.“
www.wowka120.de ist angeschlossener Partner von AnlegerNotruf. AnlegerNotruf hat eine Klägergemeinschaft ins Leben gerufen, die dafür kämpft, dass die Mitglieder Ihr Geld zurück erhalten. Gemeinsam mit über 50.000 enttäuschten Anlegern kämpfen Sie um ihr Recht.
Wer sich auch um sein Geld betrogen fühlt erhält hier weitere Informationen zu der Klägergemeinschaft: www.wowka120.de

Mit freundlichen Grüssen
Team WOWKA120.de