Rhein-Wied-News: Auch Wahlfälschung bei Bürgermeister-Stichwahl in Bad Ems? Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus!

Die mutmaßliche Wahlmanipulation bei den Kommunalwahlen in Bad Ems weitet sich möglicherweise zu einem handfesten Skandal aus, meldet Rhein-Wied-News (www.rhein-wied-news.de) unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Koblenz!
Diese teilte heute mit, nun bestehe der Verdacht, dass auch bei der Wahl des Stadtbürgermeisters in Bad Ems und der Stichwahl sowie bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat und zum Kreistag manipuliert worden sei.

Nach Angaben der Behörde weisen zahlreiche Stimmzettel eine "markante Kennzeichnung" auf: Bei der Wahl zum Stadtrat seien dies nach aktuellem vorläufigen Stand 92 Stimmzettel, bei den Wahlen zum Stadtbürgermeister 53, bei der dazu gehörenden Stichwahl 46, bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat 91 und bei den Kreistagswahlen 92.

Die Ermittlungen würden, so die Staatsanwaltschaft "mit großem Nachdruck" geführt. Wer hinter der möglichen Manipulation stecken könnte, sei noch unklar. Die Ermittler wollen mit Hilfe weiterer Unterlagen und der Befragung von Zeugen die Hintergründe aufklären. In Gang gekommen waren die Ermittlungen durch eine anonyme Anzeige.

Die Stichwahl am 21. Juni hatte Birk Utermark (FWG) mit 140 Stimmen Vorsprung zum SPD-Kandidaten Berny Abt gewonnen.

Ein Sieg, der bedeutungslos werden könnte. Gut möglich, dass die Bad Emser bald wieder an die Wahlurnen gerufen werden:
Dann müssen die Parteien mit exakt der Liste vom 7. Juni antreten, auch die drei Bürgermeisterkandidaten Reinhard Hoppe (CDU), Berny Abt (parteilos, SPD-nahestehend) und Birk Utermark (FWG) müssten sich erneut zur Wahl stellen - auch wenn einer der Kandidaten das Handtuch wirft, steht er trotzdem auf den Wahlzetteln. Er könnte nur vorher öffentlich erklären, man möge ihn nicht wählen, bzw. er würde eine siegreiche Wahl nicht annehmen.
Ersatzkandidaten können die Parteien nicht nominieren, so der stellvertretende Landeswahlleiter Dr. Stephan Danzer gegenüber Rhein-Wied-News.

Jungwähler, die nach dem 7. Juni 18 Jahre alt geworden sind dürfen bei einer Neuwahl übrigens eben sowenig wählen wie Bürger, die erst nach dem 7. Juni nach Bad Ems gezogen sind.

Neuwahlen könnten zu überraschenden Ergebnissen führen - so scheiterte Hoppe mit nur 46 Stimmen Rückstand auf Utermark am Einzug in die Stichwahl.

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